Mitarbeiterüberwachung

Das Thema Mitarbeiterüberwachung ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite wächst die Zahl der Skandale, in die unseriöse Detekteien verstrickt sind. Auf der anderen Seite besteht das berechtigte Interesse von Unternehmen, „schwarze Schafe“ aus den eigenen Reihen zu beseitigen, weil sie Geheimnisse verraten, den Betrieb sabotieren oder der Firma auf andere Weise Schaden zufügen, beispielsweise durch Diebstahl. Damit eine Detektei in einem solchen Fall überhaupt eingreift, muss ein konkreter Anfangsverdacht gegen einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin vorliegen. Nur dann werden Ermittler, die sich den strengen Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Detektive verpflichtet fühlen, überhaupt aktiv. Mögliche Instrumente der Mitarbeiterüberwachung sind die Einschleusung, Observationen und die Installation einer Videoüberwachung. Welcher dieser Wege beschritten wird, hängt vom Auftrag, den örtlichen Gegebenheiten und den Umständen ab. Liegen ausreichend Beweise vor, die den Verdacht bestätigen, führt das in aller Regel zur fristlosen Kündigung des oder der Betroffenen.

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