Unlauterer Wettbewerb treibt viele Blüten
Solange Marktteilnehmer friedlich nebeneinander existieren, ohne sich in die Quere zu kommen, und Vertragspartner ihre Verpflichtungen einhalten, ist alles bestens. Der Friede wird erst dann empfindlich gestört, wenn jemand mit allen Mitteln am Status quo rüttelt. Ein typischer Fall, bei dem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) greift, liegt vor, wenn ein Konkurrent die Arbeit behindert. Dabei muss es sich nicht einmal um einen Sabotageakt handeln. Es reicht schon aus, wenn die Angestellten systematisch abgeworben werden. Auch dieser Vorgang verstößt gegen die guten Sitten und damit das UWG.
Aufgabe des Detektivs ist es, den Nachweis zu erbringen, dass ein Mitbewerber versucht, sich auf illegale Weise einen Vorteil zu verschaffen. Das Spektrum an Möglichkeiten, die „schwarze Schafe“ dazu nutzen, ist riesig: Angefangen, bei Werbung, die zwar Aufsehen erregt, dafür die Verbraucher irreführt, bis hin zur Geschäftsschädigung durch Verleumdung. Je nach Sachlage bieten es sich an, Mitarbeiter einzuschleusen oder die betreffenden Personen zu observieren. Ziel des Einsatzes einer Detektei ist in einem solchen Fall neben der Unterlassungsklage meist auch Schadensersatz für das Opfer.


