Archiv für Oktober 2006

Minispion – Telefonsender

Mittwoch, 18. Oktober 2006

 Die Abbildung zeigt einen anschlussfertigen Telefonsender (auch Telefonwanze genannt), geeignet für analoge Telefonleitungen und ISDN- TK Anlagen mit analogen Endgeräten. Der Sender wird mit den zwei Leitungen zwischen eine Telefonleitung (in Reihe) geschaltet. Die Stromversorgung erfolgt über die Telefonleitung. Somit ist der Telefonsender dauerhaft einsatzbereit. Der Frequenzbereich des Senders befindet sich im Bereich von 150 MHz. Die Reichweite des Telefonsenders beträgt ca. 200 m. Als Empfänger wird ein Scanner verwendet, welcher den Frequenzbereich erfasst.

Schweizer Trojaner

Freitag, 13. Oktober 2006

Das Abhören von Telefonaten ist ein beliebtes Kontrollmittel des Staates, um bösen Wichten auf die Finger zu schauen und hat echte Tradition. Leider hält sich die moderne Kommunikationstechnik nicht an diese alten Traditionen und macht mit neuen  Techniken wie der Voice over IP Telefonie den Behörden das Leben schwer. Schlimm genug, dass bei der IP-Telefonie die Daten in kleinen Paketen durch’s Internet geschickt werden, Dienste wie Skype erdreisten sich, die  Datenpakete nicht mehr brav ungeschützt durch die Leitung und das Web zu schicken, sondern über Verteilte Systeme (Peer to Peer) und verschlüsselt Verbindung mit der Gegenseite aufzunehmen.

Derlei Machenschaften mochte die Schweiz nicht länger unkontrolliert erdulden und hat deshalb einen Trojaner zum Abhören von VoIP in der Schweiz in Auftrag gegeben. Um die VoIP-Telefonate mitschneiden zu können müssen versteckte Programme installiert werden. So was nennt man gemeinhin Trojaner. Im Falle des Schweizer Projektes sollen die Internetanbieter den im Datenstrom versteckten Trojaner auf die Zielrechner einschleusen. Nicht dumm die Idee. Nur dumm gelaufen. Das Projekt wurde publik und ging durch die internationale Presse.

Krank geschriebener Mitarbeiter

Dienstag, 03. Oktober 2006

Eine Spedition aus Düsseldorf hatte uns beauftragt, einen ihrer Mitarbeiter zu überprüfen, welcher sich bereits seit mehreren Wochen krank gemeldet hatte. Wie uns der Personalleiter der Spedition mitteilte, fiel der Mitarbeiter bereits seit mehreren Jahren durch das auffällig häufige Einreichen von Krankmeldungen auf. Bei einer Observation des Mitarbeiters konnten wir feststellen, dass dieser bereits um 06.15 Uhr das Haus verließ. Kurz darauf stieg der Mitarbeiter in einen vorgefahrenen PKW. Der Fahrer des PKW fuhr darauf mit dem Mitarbeiter der Spedition auf die nahegelegene Autobahn in Richtung Köln. Nach einer guten halben Stunde fuhr der Fahrer in Köln, in einem Industriegebiet, auf das Gelände einer Gerüstbau- Firma. Der Mitarbeiter der Spedition konnte darauf auf dem Betriebsgelände beim Be- und Entladen mehrerer LKW beobachtet werden. Hierbei wurden zumeist schwere Gerüstbauteile mit der Hand verladen. Eine schmerzhafte Entzündung des Schultergelenks, welche der Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber als Grund für seine Arbeitsunfähigkeit angegeben hatte, war für uns nicht zu erkennen. Der Mitarbeiter der Spedition konnte bis zum späten Nachmittag bei der Verladung von Gerüstbauteilen beobachtet werden. Zur Beweissicherung wurde dieses per Videoaufzeichnung festgehalten.

Auf Wunsch des Personalleiters der Spedition führten wir die Beobachtung des krankgeschrieben Mitarbeiters am Folgetag nochmals durch. Der Ablauf war nahezu gleich. Wieder wurde der Mitarbeiter der Spedition früh morgens abgeholt und die Fahrt führte uns erneut zur Gerüstbau- Firma nach Köln. Hier war der Mitarbeiter der Spedition wiederum bei schweren körperlichen Tätigkeiten zu beobachten. Dieses konnte von uns erneut per Videoaufzeichnung dokumentiert werden. Eine einmalige Verfehlung des Mitarbeiters war somit auszuschließen.

Zu Beginn der darauffolgenden Woche wurde der weiterhin krank geschriebene Mitarbeiter in das Personalbüro der Spedition gebeten. Hier wurde der ahnungslose Mitarbeiter mit unseren Videoaufzeichnungen konfrontiert. Dem Mitarbeiter wurde darauf die fristlose Kündigung erteilt und über die beabsichtigte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Kenntnis gesetzt.