Rückführung eines Leasingfahrzeugs von einem Auftraggeber in Dortmund

An einem Freitagnachmittag hatten wir einen Termin bei einer bereits uns bekannten Auftraggeberin in Dortmund. In der Auftragsbesprechung ging es darum, ein von der Auftraggeberin geleastes Fahrzeug von ihrem Exmitarbeiter zurückzuführen.

Zum Sachverhalt: Unsere Auftraggeberin hat einem ihrer Exmitarbeiter einen Mercedes-Benz E 300 für Aussendiensttätigkeiten zur Verfügung gestellt. Als unsere Auftraggeberin dem Mitarbeiter nach einem halben Jahr aufgrund mangelnder Leistung gekündigt hat, gab es eine telefonische Vereinbarung, dass der Mitarbeiter das ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen an dem Firmensitz unserer Auftraggeberin zurückgibt.

Da das Fahrzeug nach 8 Wochen von dem Mitarbeiter trotz mehrerer Versprechen immer noch nicht abgegeben wurde, sah sich unsere Auftraggeberin gezwungen eine Detektei mit der Rückführung ihres Fahrzeuges zu beauftragen.

Nach Erläuterung der genauen Sachlage und Aushändigung eines Ersatzschlüssels und entsprechender Vollmacht suchten wir den Wohnort des besagten Mitarbeiters auf. Es handelte sich hier um eine Doppelhaushälfte in ländlicher Gegend. Da wir das von uns gesuchte Fahrzeug an der Adresse nicht auffinden konnten, vermuteten wir, dass es sich in der Garage befand.

Nach einer Observation von ca. 4 Stunden, kam der Mitarbeiter (von uns ZP = Zielperson genannt) aus dem Objekt und suchte seine Garage auf. Es stellte sich heraus dass wir mit unserer Vermutung richtig lagen. Die ZP fuhr mit dem von uns gesuchten MB 300 E aus seiner Garage und suchte nachfolgend eine in der Nähe befindliche Büroadresse auf. Ebenfalls konnten wir beobachten, dass die ZP mit Anzug und Krawatte bekleidet war. Weiter stellten wir jetzt die Vermutung an, dass die ZP vielleicht bereits einer neuen Tätigkeit mit dem Fahrzeug unserer Auftraggeberin nachgehen würde.

Um ca. 09.30 Uhr suchte die ZP eine Büroadresse in ca. 30 km Entfernung von ihrem Wohnort auf, stellte das Fahrzeug auf dem Firmengelände ab und suchte nachfolgend das Bürogebäude auf. Da der Parkplatz von dem Bürogebäude einsichtig war mussten wir das Fahrzeug jetzt schnellstmöglich von dem Parkplatz holen. Es lief alles nach Plan und bereits nach kurzer Zeit konnten wir das Fahrzeug zu unserer Auftraggeberin zurückführen.

An diesem Tag stimmte wirklich alles, wir erfuhren im Nachhinein von unserer Auftraggeberin, dass die ZP bereits ca. 14 Tage an der von uns festgestellten Büroadresse gearbeitet hat.

Manchmal muss man eben auch ein wenig Glück haben!

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