Archiv für Februar 2008

Kaufhausdetektiv beweist hervorragenden Riecher

Freitag, 29. Februar 2008

Privatdetektive brauchen einen guten Riecher. Im übertragenen Sinne heißt das nicht mehr und auch nicht weniger, als dass ein Detektiv sich auch mal auf seinen Instinkt verlassen können muss. Dass es durchaus auch wörtlich gemeint sein kann, hat kürzlich ein Ladendetektiv bewiesen. Er hatte, wie es sein Job verlangt, ein Auge auf die Kunden und nahm dabei Witterung auf.

Ein 33jähriger Mann, der dem Detektiv seit Betreten des Geschäftes aufgefallen war, hatte einen merkwürdigen Duft an sich. Gut, es gibt viele Parfüms und Rasierwasser, die gewöhnungsbedürftig sind. Aber es war nicht der Hauch von Vanille, Moschus oder Weihrauch, die der Kunde verströmte. Das, was sein Riechorgan dem Gehirn meldete, erinnerte den Kaufhausdetektiv in Krefeld mehr an etwas, das man rauchen kann: Marihuana.

So verständigte er die Polizei und behielt derweil den Kunden im Blick. Als die Beamten eintrafen und den 33jährigen baten, seinen Rucksack zu öffnen, kam ans Tageslicht, was der Detektiv gerochen hatte. 1000 Gramm des Rauschmittels holten die Polizisten aus der Tasche. Gekauft hatte der Mann den Stoff in Venlo. Jetzt laufen die Ermittlungen gegen ihn, denn für den Eigenbedarf ist es etwas viel. Der Detektiv darf sich freuen. Auf seine Nase kann er sich jedenfalls verlassen.

Mitarbeiterkriminalität nimmt ab

Dienstag, 26. Februar 2008

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) hat die Ermittlungsdaten für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgelegt und weist in diesem Zusammenhang auf zwei für die Branche überraschende Entwicklungen im Bereich der Mitarbeiterkriminalität hin.

Erstmals seit Jahren ist Zahl der Aufträge aus der Wirtschaft, bei denen Privatermittler sich um das Fehlverhalten von Mitarbeitern kümmern mussten, zurückgegangen. Machten sie im Jahr 2005 noch 69 Prozent und 2006 rund 70 Prozent aus, waren es im vergangenen Jahr nur noch 58 Prozent. Bezogen auf alle Detektivaufträge ist es ein Rückgang von 40 auf 32 Prozent. Als Grund hierfür nennt der BDD das härtere Vorgehen der Betriebe und damit die Angst der Mitarbeiter vor Sanktionen. Konnte der Detektiv gerichtsverwertbare Ergebnisse liefern, wurde wesentlich öfter Anklage erhoben statt die Angelegenheit intern zu regeln. Entschieden sich in den Jahren 2005 und 2006 noch mehr als die Hälfte der Unternehmen dazu, nicht vor Gericht zu ziehen, sind es nunmehr nur noch 43 Prozent.

Der zweite Trend, den der Bundesverband ausmachte, bezieht sich auf die Art der Vergehen, die Mitarbeitern zur Last gelegt und von Ermittlern aufgedeckt wurden. Stand unberechtigtes Krankfeiern über Jahre hinweg unangefochten auf Platz eins, nehmen jetzt Delikte wie Untreue, Geheimnisverrat, Unterschlagung und Diebstahl den Spitzenplatz ein. Diese Entwicklung führt der BDD darauf zurück, dass die sozialen Werte in den Unternehmen immer weiter abgebaut würden und häufiger Massenentlastungen drohten. Die Loyalität zum Arbeitgeber sei nicht mehr gegeben, was zum Teil auch am schlechten Betriebsmanagement liege.

Die Brille verrät alles

Freitag, 22. Februar 2008

Passwörter, Firewall und Virenscanner machen ein PC-System noch lange nicht sicher. Es bedarf nicht einmal des Zugangs zu einem der Rechner, um Daten zu erhalten. Es reicht eine einfache Ausrüstung und ein gut gewählter Platz, von dem aus man seiner Spionagetätigkeit nachgehen kann. Spiegelung und Reflexion lauten die Zauberwörter für jeden, der mehr wissen möchte als er sollte. Dass es funktioniert, haben Informatiker der Universität Saarbrücken getestet.

Die Idee klingt wie ein aus Hollywood-Thriller. Da sitzt jemand mit einem Fernglas und liest einfach mit. Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Denn den Bildschirminhalt zu erkennen ist meist recht schwer. Dafür kann man sich an die Brille, eine Tee- oder Kaffeekanne halten, auf der sich alles widerspiegelt. Gibt es keine reflektierenden Flächen, wird die Pupille beobachtet und auf Reaktionen gewartet. Dann muss nur noch die Digitalkamera parat liegen und im richtigen Moment ein Foto gemacht werden. Moderne Software sorgt später dafür, dass die verzerrten Spiegelbilder von Brille oder Tasse etwas hergeben.

Brillengläser haben sich bei dem Test als bestes Medium erwiesen, um an Passwörter oder Bilanzen zu gelangen. Eine Schrift in der Größe Zwölf-Punkt konnte noch aus zehn Metern ausgelesen werden. Trägt der Betreffende keine Brille, reichen schon die Spiegelungen auf der Pupille aus. Wie gut die Ergebnisse sind, hängt mit von der Ausrüstung ab. Investiert man ein paar Euro mehr, verspricht diese Methode sehr gute Erfolge. Die Wissenschaftler raten Firmen daher beim Umgang mit firmeninternen Daten, besser die Vorhänge zu schließen und auf Auffälligkeiten in gegenüberliegenden Fenstern zu achten.

Detektive und Simulanten

Montag, 18. Februar 2008

Die Diskussion, ob es sich in Deutschland besser lebt, wenn man arbeiten geht oder Hartz IV bezieht, hat inzwischen auch die EU erreicht. Der Anreiz, für sein Auskommen zu arbeiten, sei in der Bundesrepublik zu gering, heißt es aus Brüssel. Ein Problem, das viele Arbeitgeber zur Genüge kennen. Sie haben oft mit Angestellten zu tun, die sich lieber krank schreiben lassen als ihrem Job nachzugehen. Ob es sich um Simulanten und Blaumacher handelt, klären Detektive im Auftrag der Unternehmen, wenn es berechtigte Zweifel daran gibt, dass der Betreffende auch wirklich arbeitsunfähig ist.

Ein Privatermittler, der seit über 30 Jahren im Geschäft ist und mehrere dieser Fälle übernommen hat, zeichnet kein sonderlich schönes Bild dieser Mitarbeiter. Sie seien nicht faul, sondern nutzten die Krankschreibung für einen Nebenjob oder ganz einfach, um dem Hobby zu frönen. Die freie Zeit werde herausgeschlagen um das zu machen, was gerade als wichtig erachtet wird. Anleitungen, wie man am schnellsten und einfachsten krankgeschrieben wird, fänden sich zuhauf im Internet. Allerdings, schränkt der Detektiv ein: Einige Arbeitgeber hätten ein komplettes falsche Bild von der Arbeitsunfähigkeit. Der Gang ins Freibad sei noch lange kein Beweis für Blaumachen. Denn Schwimmen könne ja schließlich auch der Gesundheit und Genesung dienen.

Dass überhaupt eine Detektei beauftragt wird, um die Mitarbeiter zu beschatten, hält Bernhard Baduras, Professor für Gesundheitswissenschaften an der Uni Bielefeld für reine Kontrollsucht. Es gebe kaum noch Fehlzeiten. Der Schaden durch so genannte Blaumacher sei daher nur noch als gering zu bezeichnen. Angestellte und Arbeiter, die den gelben Schein ausnutzten, seien vielmehr ein Einzelphänomen. Trotzdem nimmt die Zahl der Anfragen durch Arbeitgeber beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MKD) zu, der in derlei Fragen als Schiedsgericht fungiert. 70.000 Nachfragen waren es in 2006.

Kunstdetektive auf der Suche nach geraubten Gemälden

Donnerstag, 14. Februar 2008

Kaufhausdetektiv, Privatermittler, Versicherungsdetektiv – der Detektivberuf hat viele Gesichter. Zu denen, die hauptsächlich mit richtig großen „Fischen“ zu tun haben, gehören die Kunstdetektive. Sie spüren gestohlene Gemälde, Skulpturen und generell Kunstwerke auf. Dr. Ulli Seegers ist eine von ihnen. Die 37jährige arbeitet für das „Art Loss Register“ mit Sitz in Köln, einer Einrichtung, die von Versicherungen, Auktionshäusern und dem Kunsthandel 1991 ins Leben gerufen wurde. Inzwischen umfasst die Datei der Werke, die verschwunden sind, rund 200.000 Einträge.

Neuester Fall für Dr. Seegers und ihr Team sind die vier in der Schweiz mit Waffengewalt entwendeten Gemälde „Mohnfeld bei Vétheuil“ von Claude Monet, „Graf Lepic und seine Töchter“ von Edgar Degas, „Blühender Kastanienzweig“ von Vincent van Gogh und „Der Knabe mit der roten Weste“ von Paul Cézanne. Die Werke sind sofort in die Datenbank aufgenommen worden. „Auf dem freien Markt lassen sie sich jetzt nicht mehr so leicht verkaufen“, sagt Dr. Ulli Seegers. Und den Mythos, dass Sammler die Bilder in geheimen Kellerräumen ganz alleine für sich bewundern, hält sie für ein Märchen aus Hollywood.

Ihrer Erfahrung nach nehmen Diebe alles mit, was irgendwie zu Geld zu machen ist. Den Kunstmarkt habe dabei auch schon die organisierte Kriminalität für sich entdeckt, die auf millionenschwere Deals mit den Versicherungen aus ist. Im aktuellen Fall geht sie davon aus, dass es sich um eine Erpressung handelt. Doch darauf lässt sich die Kunstdetektivin nicht ein. Oberstes Ziel ist es, die Bilder zurückzubekommen. Dazu arbeiten die Detektive von Art Loss Register sehr eng mit der Polizei zusammen, studieren Auktionskataloge, Broschüren und stöbern im Internet. In vielen Fällen – von immerhin 1000 neuen jeden Monat – war der Aufwand von Erfolg gekrönt.

Nicht nur in der Schweiz dürften Kunstdetektive und Kunstversicherer derzeit Konjunktur haben. In Haushalten und Firmen schlummern Milliardenwerte, die eine (Ab-/Ver-)Sicherung nötig hätten.

Der Fingerabdruck verrät den Täter

Montag, 11. Februar 2008

Die Fingerabdrücke eines Menschen sind einmalig und unverwechselbar. Die Technik macht sich die Linien und Windungen beispielsweise zunutze, indem Zugangssysteme auf den Abdruck des Daumens oder Zeigefingers geeicht werden. Bei der Polizei helfen sie, Verbrecher dingfest zu machen. Alleine im vergangenen Jahr hat das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen über 2.100 Treffer landen und damit Sexualverbrechen, Tötungsdelikte und Einbrüche aufklären können. Trotz der DNA-Analyse bleiben Fingerabdrücke bei der Ermittlung up to date. Als Hilfe dient den Beamten der Polizei dabei eine bundesweite Datenbank, in der die Fingerabdrücke von 3,2 Millionen Menschen registriert sind.

Daktyloskopie nennt sich das Verfahren, mit dem eine Person anhand des Fingerabdrucks oder genauer der Papillarlinien identifiziert werden kann. Privatdetektiven ist diese Technik nicht fremd, allerdings kommt sie eher selten zum Einsatz. Da Detekteien keinen Zugriff auf die zentrale Datenbank haben und nur im konkreten Verdachtsfall ermitteln, ist es für sie aufwändiger, entsprechende Vergleiche anzustellen. Grundlage dafür ist zumindest ein Fingerabdruck, der gesichert werden kann, ob nun auf einem Brief, an einer Fensterscheibe oder dem Firmentresor. Hilfsmittel wie Pinsel und Pulver gibt es im Fachhandel. Allerdings hat sich auch in den Kreisen der Industriespione und Verbrecher herumgesprochen, dass es (Gummi-)Handschuhe gibt.

Mit diesem einen oder vielleicht auch mehreren Fingerabdrücken ist es allerdings noch nicht getan. Es fehlen Vergleichsstücke. Dazu sollte der Kreis der Verdächtigen nicht allzu groß sein. Denn einen Fingerabdruck zu sichern, kann sich von Fall zu Fall als schwer erweisen. Fragmente oder verwischte Abdrücke reichen für eine eindeutige Zuordnung nicht aus. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, wenden sich Privatdetektive für den Vergleich häufig an einen Gutachter, der sich in den Feinheiten der Daktyloskopie auskennt, um eine vor Gericht verwertbare Analyse zu erhalten.

Warnung vor dubiosen Schreiben einer Detektei

Montag, 04. Februar 2008

Privatdetektive gehören nicht zu der Branche, die mit Flyern oder großformatigen Prospekten auf sich aufmerksam macht. Wer die Arbeit einer Detektei benötigt, informiert sich in den Gelben Seiten oder online, um einen seriösen Ansprechpartner zu finden. Deshalb verwundert es schon ein wenig, mit welchen Methoden eine Berliner Detektei von sich reden macht. Sie verschickt Briefe an Ehefrauen mit der Offerte, den Ehemann zu überprüfen und ihm gegebenenfalls Untreue nachweisen zu können.

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) warnt jetzt vor dieser Firma, die ihrem Schreiben gleich einen Zahlschein über 125 bis 450 Euro beilegt, und hat ein Abmahnverfahren wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in die Wege geleitet. Durch derartige Briefe werde die Privatsphäre verletzt und Misstrauen in Partnerschaften gesät. Viele Verbraucher hätten sich bereits an den BDD gewandt und seien verärgert gewesen, wie so etwas möglich sei. Einige von ihnen haben sich auf Anraten des Bundesverbandes bereits selbst mit der Verbraucherzentrale in Verbindung gesetzt.

Mit ihrem Versuch, Kunden zu gewinnen, haben die Privatdetektive aus Berlin vermutlich mehr Dreck aufgewirbelt, als ihnen lieb sein kann. Viele Zeitungen berichten über ihre Machenschaften. „In der Regel kommt es diesen Pseudodetektiven darauf an, durch Abzocken von ahnungslosen und vertrauensseligen Kunden schnelles Geld zu verdienen, wohl wissend, dass sie sich aufgrund mangelnder persönlicher Eignung und mangelnder fachlicher Qualifikation für länger Zeit nicht auf dem Markt halten können“, sagt der BDD. Gleichzeitig weist er erneut darauf hin, wie wichtig es wäre, verbindliche Zugangsregeln zum Beruf des Privatermittlers zu schaffen.

Kindesrückführung ist eine der schwersten Aufgaben für einen Detektiv

Freitag, 01. Februar 2008

Scheidungen verlaufen nicht immer in geordneten Bahnen und es wird mit harten Bandagen gekämpft. Gerade, wenn es um das Sorgerecht für die Kinder geht, zeigen sich die Eltern uneinig. Manchmal geht es soweit, dass der Elternteil ohne Sorgerecht, meist der Vater, sich mit dem Kind im In- und oft auch ins Ausland absetzt. Gründe dafür liegen im Glauben oder im verletzten Stolz. In einer solchen Situation kann der Staat dank der Haager Konvention zwar helfen, doch es dauert, ist mühsam und nur bedingt von Erfolg gekrönt.

Eine Detektei hat die Möglichkeit, effektiver zu arbeiten, geht es um die Kindesrückführung. Zugute kommen den Privatermittlern in solchen Fällen internationale Kontakte, die über Jahre aufgebaut wurden. Viele Detektive arbeiten mit Partnern zusammen, die das entführte Kind im entsprechenden Land aufspüren. Die minutiöse Planung gehört bei der Rückführung von Kindern zum A und O. Wichtig ist dabei nicht nur, wo und bei wem sich das Kind aufhält, sondern der gesamte Tagesablauf. Geht es zur Schule, wo spielt der Junge oder das Mädchen, wer passt auf das Kind auf? Anhand dieser Information kann ein Plan erarbeitet werden. Dabei muss sehr vorsichtig vorgegangen werden, damit Aufsichtspersonen keinen Verdacht schöpfen.

Der Detektiv muss abschätzen, welche Situation am besten dazu geeignet ist, das Kind in Gewahrsam zu nehmen, ohne Gefahr zu laufen, sofort entdeckt zu werden. Häufig klappt das nur mit einer Vertrauensperson, um das Kind nicht zu verschrecken. Von dem Zeitpunkt an, da der Privatermittler das Kind hat, muss alles sehr schnell gehen. Am besten ist es, wenn niemand etwas von der Aktion mitbekommt, damit Detektiv, Kind und vielleicht eine Person des Vertrauens sich umgehend in den nächsten Flieger setzen können.