Detektive haben Standesregeln. Es sind zwar nicht viele, dafür sind sie eindeutig. Und wer etwas auf sich hält, richtet sich danach. Im Fall der Detektive, die für Lidl Mitarbeiter ausspioniert haben, war dem wohl nicht so. Denn es fehlte, so der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD), ein berechtigtes Interesse an der Überwachung. Nur, weil es Probleme mit Ladendiebstählen gegeben habe, liege noch keine Rechtfertigung für das Vorgehen des Konzerns vor, betont BDD-Geschäftsführer Hans Sturhan. Zudem sich der Skandal noch ausweiten kann, da evtl. auch Kunden von der Überwachung betroffen sind.
Wie weit die Detektive gegangen sind, belegen jetzt die vielen Berichte, die an die Öffentlichkeit gelangt sind. Protokolliert wurden die privaten Telefongespräche, jeder Gang auf die Toilette und das Verhalten gegenüber den Kunden. Das Ergebnis sind hunderte von Seiten, auf denen das angebliche Fehlverhalten aufgelistet wird. Dabei ging es dann oft weit über das hinaus, was mit der täglichen Arbeit zu tun hat. So wurde eine Mitarbeiterin, die Privatinsolvenz angemeldet hatte, auf Schritt und Tritt verfolgt. Zur Last legten die Detektive ihr schließlich, dass die sich trotz privater Pleite ein belegtes Brötchen beim Bäcker gönnte. In ihrem Einsatzbericht heißt es daraufhin, die Frau schiebe ihre Privatinsolvenz nur vor.
Bei Verdi heißt es in diesem Zusammenhang ganz klar: „Das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht wird mit Füßen getreten.“ Dass ein Konzern Sicherheitstechnik installiert, um Ladendiebe dingfest machen zu können, dagegen spricht nichts. Auch wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sich an der Kasse bedient, ist der Einsatz einer Kamera durchaus denkbar. Aber gegen alle Mitarbeiter pauschal vorzugehen, selbst die Toilettenpausen zu überwachen und das Privatleben unter die Lupe zu nehmen – das hat mit seriöser Detektivarbeit nicht viel zu tun. Daran ändert auch die Entschuldigung von Lidl herzlich wenig.