Drogenkauf zur Mitarbeiterprüfung ist nicht erlaubt

Privatdetektive haben sehr viele Möglichkeiten, ihren Mandaten brauchbares Material zu beschaffen. Videoüberwachung und Fotos sind nur zwei davon. Überschreitet ein Privatermittler bei seiner Arbeit allerdings die vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen, wird er selbst zur Zielperson. Passiert ist dies einem Detektiv, der von einem Nobelhotel beauftragt worden war, das Personal auf Zuverlässigkeit zu testen. Als er dabei einen Barkeeper fragte, ob er Haschisch für ihn habe und ihm zwei Päckchen abkaufte, ging er zu weit und landete jetzt vor Gericht.

Zu verdanken hat er es dem Hotelangestellten, der sich gegen diesen Trick und die daraufhin ausgesprochene Kündigung zur Wehr setzte. Erfolg hatte der 43jährige Barkeeper damit nicht. Das Arbeitsgericht befand, dass derlei Tests durchaus zulässig seien. Die Unterlagen landeten später zur Prüfung beim Staatsanwalt. Der nahm sich den Detektiv zur Brust. Dessen Gutgläubigkeit, der Drogenkauf sei über den Ermittlungsauftrag gedeckt, ließ die Richter ein wenig schmunzeln. Auch die Aussage, er habe vorher extra seinen Anwalt gefragt und der habe ihm bestätigt, dass er bei geringen Mengen nichts befürchten müsse, brachten ihn nicht weiter.

„Das war doch alles im legalen Bereich“, ärgerte sich der Privatdetektiv, musste sich aber eines Besseren belehren lassen. „In dem Punkt gibt es bei uns keine Toleranz“, hielt der Richter ihm vor. Immerhin schenkte er dem 41jährigen Glauben, dass er seine Methode zur Mitarbeiterprüfung inzwischen geändert habe. Dadurch kam er mit einem blauen Auge davon. Gegen die Zahlung von 300 Euro wurde das Verfahren eingestellt.

Eine Antwort zu “Drogenkauf zur Mitarbeiterprüfung ist nicht erlaubt”

  1. Rolf sagt:

    Wieder einer jener sogenannten Privatdetektive nach dem Vorbild von Lenßen & Partner. Ein Detektiv, der bei den einfachsten Rechtsgrundlagen seinen Anwalt fragen muss, hat doch in dem Job nichts verloren.

    Der Fall hätte öffentlich bekannt werden müssen unter Nennung des Auftraggebers, der den Auftrag auch hier sicherlich nur nach dem Billig-Prinzip vergeben hat.

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