Archiv für April 2008

Auch ein Babyphon geht als Abhörtechnik durch

Montag, 28. April 2008

Ein einfaches Babyphon wie es für wenige Euro im Handel zu kaufen und in fast allen Haushalten mit Nachwuchs zu finden ist reicht schon aus, um sich Informationen zu beschaffen, die eigentlich geheim oder vertraulich bleiben sollten. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Vorstandsvorsitzende von Porsche, Wendelin Wiedeking. Der Top-Manager wurde in einem Hotel über ein solches Babyphon abgehört. Nicht gerade die Krönung der Technologie, aber wirksam wie man sieht. Immerhin hat der Sicherheitsdienst es entdeckt.

Beim Betriebsratschef Alfons Hück wurde modernere Abhörtechnik verwendet. In seinem Büro war im Festnetztelefon eine Wanze eingebaut. In beiden Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Einen konkreten Verdacht gibt es noch nicht, wohl die Erkenntnis, dass nicht gerade Profis am Werk waren. Bereits vor zwei Jahren fand eine Detektei im Appartement des VW-Markenvorstands, Wolfang Bernhard, eine Wanze. Er hatte sich gewundert, dass Manager-Kollegen über Gesprächsinhalte informiert waren, die sie eigentlich gar nicht kennen dürften.

An diesen drei Beispielen zeigt sich sehr deutlich, dass gerade in der Industrie besondere Vorsicht angebracht ist, damit Firmeninterna nicht in falsche Hände geraten. Nun würde ein Babyphon im Büro des Vorstands vermutlich sofort auffallen – im Hotel könnte es zur Ausstattung gehören und wird deshalb gerne unterschätzt. Moderne Wanzen hingegen lassen sich so anbringen, dass sie nicht gesehen werden, im Telefon, im Bücherregal, in Lampen oder schlicht am Schreibtisch. Die Reichweite der Abhörtechnik beträgt mehrere hundert Meter, abhängig unter anderem von den räumlichen Gegebenheiten. Um sicher zu gehen, dass man nicht belauscht wird, kann ein Privatdetektiv mit Spezialgeräten auf die Suche nach den kleinen Spitzeln gehen. Damit spart man sich böse Überraschungen, wenn etwa die Konkurrenz ein paar Tage eher mit einem neuen Produkt auf den Markt kommt, an dem man selbst jahrelang geforscht hat.

Detektiv zu sein heißt nicht, Polizist zu spielen

Donnerstag, 24. April 2008

Fernsehserien wie „Lenßen und Partner“, Filme und Bücher verzerren das Berufsbild des Detektivs. Da wird mit Waffen hantiert, in fremder Leute Sachen gewühlt und ausschließlich mit High-Tech-Geräten gearbeitet. Ganz so einfach ist es nicht und ganz so einfach bekommt man auch keinen Fuß in die Tür, wenn man das Tätigkeitsfeld Privatermittler für sich als Wunschberuf entdeckt hat. Sich mit einer Detektei selbständig zu machen, bedarf eines soliden finanziellen Polsters für die Anfangszeit. Hinzu kommen Geduld, Hartnäckigkeit und Ausdauer – Grundvoraussetzungen in dem Job, in dem es keine Stechuhr gibt.

Über die üblichen Wege an eine Stelle zu kommen, sprich die Arbeitsagenturen oder eines der großen Jobportale im Internet, ist eher unwahrscheinlich. Zwar listen die Seiten dutzende freie Stellen auf. In der Regel steckt hinter dem Begriff „Detektiv“ dann aber eher eine Sicherheitskraft, die im Kaufhaus, an der Rezeption oder auf Firmengeländen eingesetzt wird. Diese Posten können zwar als Sprungbrett dienen, um später einmal als Privatermittler zu arbeiten. Dafür muss man dann mehr als nur ein wenig Eigeninitiative zeigen und Kurse besuchen, etwa bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe, die eine zweijährige Fortbildung anbietet.

Geeignet für die Arbeit – zumindest gemäß der Beschreibungen auf den Jobseiten – sind Kaufleute, Elektronikfachleute, Werk- und Personenschützer, Beamte von Polizei und Zoll sowie Juristen. Letztlich sind es aber nicht nur der berufliche Hintergrund und die daraus resultierenden Fachkenntnisse, die nötig sind, um als Detektiv Erfolg zu haben. Die persönlichen Voraussetzungen müssen auch stimmen. Einer der Profis aus der Branche, mit 20 Jahren Berufserfahrung, warnt jedenfalls vor zu überzogenen Erwartungen. Die Arbeit habe nichts damit zu tun, Polizist zu spielen.

Wenn der Partner fremdgeht

Montag, 21. April 2008

Lippenstift auf dem Hemdkragen, verdächtige Kurznachrichten auf dem Mobiltelefon und der Duft eines anderen Parfüms lassen hellhörig werden. Der Verdacht, der Partner oder die Partnerin geht fremd, drängt sich angesichts dieser Indizien schnell auf. Jemanden in flagranti beim Seitensprung zu erwischen, wäre zwar der beste Beweis für die Vermutung. Sich selbst auf die Lauer zu legen, wäre allerdings recht aufwändig und zumeist auch auffällig. Wenngleich das Thema Seitensprung nur noch selten der Grund für einen Auftrag ist, gehört es nach wie vor zum Arbeitsalltag eines Detektivs. Er soll dem vermeintlich untreuen Partner auf die Schliche kommen und für Klarheit sorgen.

Um die Arbeit des Privatdetektiv nicht zu erschweren, sollte man mit seinem Verdacht noch hinter dem Berg halten, sich nichts anmerken lassen und abwarten, auch wenn es schwer fällt. Anderenfalls wäre der Partner respektive die Partnerin gewarnt und ging noch vorsichtiger zu Werke oder macht eine längere Seitensprung-Pause. Dann brächte auch eine Observation keine brauchbaren Ergebnisse, sondern würde nur ein Abbild des normalen Tagesablaufes widerspiegeln. Selbst, wenn die Zielperson keine Ahnung von dem Verdacht hat, kann es längere Zeit dauern, bis ein Beweis vorliegt.

Hilfreich für den Detektiv ist es dabei, wenn er das Handy der Person untersuchen kann, um Nummern zu identifizieren oder schon gelöschte Nachrichten wiederherzustellen. Auch ungewöhnliche Termine und Zeiten, zu denen der Partner nicht erreichbar ist, oder ein verändertes Verhalten dienen als Anhaltspunkte. Allerdings: Man sollte nicht gleich jede Spur als Anzeichen für einen Seitensprung werten. Vieles lässt sich auch auf andere Weise erklären. Wenn sich die Verdachtsmomente jedoch häufen, haben Detektive weitaus mehr Möglichkeiten, sie auszuwerten.

Ahnenforschung bedarf sehr viel Geduld

Freitag, 18. April 2008

Der reiche Onkel in den USA, dessen Millionen man einmal erbt – davon träumen viele. Sehr wahrscheinlich ist es nicht, dass dieser Fall eintritt. Doch hoffen darf man. Denn immer wieder werden auch Detektive damit beauftragt, in Nachlassangelegenheiten zu ermitteln. Zumeist dann, wenn kein direkter Nachfahre gefunden wird, der das Erbe antreten könnte. Dann heißt es Ahnenforschung zu betreiben, Stammbücher einzusehen und Geburtsverzeichnisse zu durchforsten – kurzum: Eine aufwändige Recherche in Archiven und am PC.

Was dabei herauskommen kann, haben Ahnenforscher jetzt bewiesen. Sie konnten eindeutig nachweisen, dass Madonna, Celine Dion und Camilla, die Frau von Prinz Charles, einen französischen Zimmermann als gemeinsamen Vorfahren haben. Dazu gingen die Profis bis in das Jahr 1621 zurück. Ganz so tief werden Detekteien bei der Suche nach Verwandten nicht in der Vergangenheit wühlen müssen. Wie jeder andere, der einen Stammbaum erstellt, können auch sie nur Schritt für Schritt vorangehen. War der Verstorbene einmal verheiratet? Hatte er Kinder? Gibt es Geschwister? Wurde der Name geändert? Diese Arbeit erfordert viel Geduld, wenngleich der Detektiv oft die Zeit im Nacken hat.

Inzwischen gibt es auch gewerbliche Erbenermittler, die ansonsten keine Detektivarbeit übernehmen. Bei Erfolg werden sie prozentual am Erbe beteiligt. Von sich aus sollten sie die Initiative allerdings nicht ergreifen und auf jede Anzeige von Nachlassgerichten reagieren. Einer der Erbensucher hatte es versucht und konnte auch einen Halbbruder und eine Halbschwester finden. Er verlangte von den beiden 20 Prozent des Erbes, ging aber leer aus. Seine Klage endete vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen III ZR 323/98). Seine Forderung wäre laut Urteil der Richter nur dann berechtigt gewesen, hätte der Profi vorher eine Honorarvereinbarung getroffen. Die beiden Erben haben anhand der Infos übrigens selbst den Nachlass ermittelt und erhielten rund 96.000 Deutsche Mark.

Detektive sind Schwarzarbeit auf der Spur

Montag, 14. April 2008

Schwarzarbeit gehört zu den großen Ärgernissen der Wirtschaft und des Staates. Aktuell fordert unter anderem die IG Bau stärker gegen Schwarzarbeit vorzugehen, um die regulären Arbeitsplätze zu sichern. Angesprochen ist hier der Zoll, der die Baustellen kontrolliert und dafür sorgt, dass die schwarzen Schafe der Branche bestraft werden. Für Unternehmen, die glauben, einer ihrer Mitarbeiter nutzt den gelben Schein vom Arzt, um nebenher ein paar Euro zu verdienen, sind Detektive das Mittel der Wahl.

Für Privatdetektive gehört die Überprüfung von Mitarbeitern, die krankgeschrieben sind, zu den üblichen Aufgaben. Wie der Bund der Detektive erst kürzlich im Rahmen des Jahresberichtes mitteilte, machen diese Aufträge einen immer größeren Anteil der Arbeit einer Detektei aus. Verdächtig machen sie vor allem jene Mitarbeiter, die häufiger krankheitsbedingt ausfallen. Hier drängt sich schnell die Vermutung auf, dass die Krankschreibung nur vorgeschoben wird, um anderen Tätigkeiten nachzugehen, ob nun privat oder beruflich. Nötig sind in einem solchen Fall die Observation der Zielperson und gegebenenfalls auch die Recherche, wer Auftraggeber für die Schwarzarbeit ist.

Geht die Person einfach nur ein wenig spazieren, spricht nichts dagegen. Schwingt sich der oder die Betreffende allerdings aufs Rad oder setzt sich ins Auto, um auf einer Baustelle zu helfen oder im Schrebergarten für Ordnung zu sorgen, bestätigt sich der Verdacht. Der Detektiv dokumentiert das Fehlverhalten durch Fotos, eventuell Videos und seinen Bericht. Die Entscheidung, wie das Beweismaterial des Privatdetektivs genutzt wird, obliegt dem Kunden. Der Mitarbeiter muss auf jeden Fall mit der Kündigung rechnen. Eine Abfindung gibt es dann nicht. Im Gegenteil: Das Unternehmen kann dem Mitarbeiter die Kosten für die Überwachung durch eine Detektei unter Umständen sogar in Rechnung stellen.

GPS-Ortung macht Observationen leichter

Donnerstag, 10. April 2008

Über uns kreist eine Vielzahl von Satelliten, die Privatdetektiven die Arbeit erheblich erleichtern können. Global Positioning System oder kurz GPS lautet das Zauberwort, übersetzt ganz einfach globales Positionsbestimmungssystem. Es kommt nicht nur bei den Navigationsgeräten, die in den meisten Autos mittlerweile zum Standard gehören, zum Einsatz, sondern kann auch für die Observation von Personen und die Überwachung von Waren genutzt werden.

Nötig sind dafür ein Sender und ein Empfänger. Dabei kommt es vor allem auf die Leistungsfähigkeit des Senders und seine Batteriekapazität an, wenn eine Zielperson längere Zeit durch eine Detektei beschattet werden soll. Angebracht wird das Gerät in der Regel am Fahrzeug der betreffenden Person. So können die Detektive bei der Verfolgung ausreichend Abstand halten und verlieren ihr Ziel dennoch nicht aus den Augen. Dank moderner Systeme lässt sich jede Meter, der mit dem Auto zurückgelegt wird, genau protokollieren. Sollte ein Einschreiten seitens der Ermittler nötig werden, können sie sehr schnell reagieren. Auf diese Weise kann auch kontrolliert werden, ob Firmenfahrzeuge wirklich nur für betriebliche Fahrten genutzt werden.

Ein weiteres Einsatzgebiet für die GPS-Ortung ist der Warenverkehr. Firmen können den Transport ihrer Güter über die Satelliten-Ortung verfolgen und – sollte der Verdacht bestehen, dass gestohlen wird – Sicherheitsmaßnahmen einleiten. Die Charge würde dann von einem Detektiv mit einem Sender versehen und überwacht. Das Angebot an Technik dieser Art und den Zugriff auf die Daten ist inzwischen recht groß. Denn die GPS-Ortung kann auch für „zivile“ Zwecke verwendet werden. Geworben wird unter anderem damit, dass sich die Sender ideal dazu eignen, Patienten mit Alzheimer oder Senioren zu schützen.

Seriöse Mitarbeiterüberwachung gehört zum Tagesgeschäft

Dienstag, 08. April 2008

Die Überwachung von Mitarbeitern gehört mit einem Auftragsvolumen von 60 bis 70 Prozent schon seit Jahren zum Kerngeschäft von Privatdetektiven. Mit dem, was jetzt durch den Lidl-Skandal publik wurde, hat die Arbeit einer seriösen Detektei allerdings herzlich wenig zu tun. Profis, die seit Jahren im Geschäft sind, haben für die Bespitzelung im Discounter nur ein Wort übrig: Unprofessionell. Sie gehen anders vor und halten sich dabei an Recht und Gesetz, schließlich müssen sie Beweise vorlegen, die später auch verwertbar sind.

Auftraggeber für die Detektive sind in erster Linie private Unternehmen. „Das Verhalten der eigenen Mitarbeiter ist der Hauptgrund dafür, dass ein Privatermittler aktiv werden soll“, weiß Josef Riehl vom BDD (Bund Deutscher Detektive). Voraussetzung dafür, dass Angestellte legal überwacht werden, ist ein konkreter Anfangsverdacht. Der kann sich aus Verlusten bei der Inventur oder Unregelmäßigkeiten beim Kassensturz ergeben. In dem Fall lotet der Detektiv aus, wie er am besten vorgehen kann und welche technischen Geräte zum Einsatz kommen.

Kameras beispielsweise werden ausschließlich auf die Kasse oder die Ware gerichtet. Dann heißt es, Geduld zu beweisen, bis genau das passiert, was vom Kunden vermutet wurde. Das kann die Reinigungskraft sein, die sich kostenlos bedient, oder die Mitarbeiterin, die ein paar Scheine in die eigene Tasche abzwackt. Denn, das wissen die Detektive, das Unrechtsbewusstsein hat spürbar nachgelassen. Da werden Firmenwagen auch schon für private Fahrten zweckentfremdet. Dann hilft ein Peilsender, um die nötigen Beweise liefern zu können. Je nach Fall schleusen die Detekteien auch Mitarbeiter ein. Sollten dabei persönliche Details ans Tageslicht kommen, haben sie im Bericht für den Auftraggeber nichts verloren.

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Detektive zum Fall Lidl

Donnerstag, 03. April 2008

Der Fall Lidl hat viel Staub aufgewirbelt und einen ganzen Berufsstand in Misskredit gebracht: Die Privatdetektive. In einer zweiseitigen Pressemitteilung nimmt der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) deshalb nun Stellung und betont: „Inventurverluste durch Diebstahl rechtfertigen keine Bespitzelung von Mitarbeitern“. Verärgert zeigt sich der BDD darüber, dass der Discounter nun die gesamte Schuld auf die von ihm beauftragten Ermittler abwälze.

Dass sich die Detektive angesichts der vorliegenden Protokolle nicht richtig verhalten hätten, stehe außer Frage. Allerdings sei es wenig wahrscheinlich, dass diese Einsätze ohne Rückendeckung von Lidl erfolgt seien. Zudem seien es nicht klassische Detektive gewesen, die in den Supermärkten spioniert hätten, sondern Kaufhausdetektiv bzw. „Fachkräfte für Sicherheit im Handel“. Sie unterlägen den Bestimmungen für das Sicherheitsgewerbe. Ihre Aufgabe beschränke sich darauf, Waren zu bewachen und Diebstähle zu verhindern. Nicht vorgesehen sei die Doppelfunktion, bei der auch die Mitarbeiter überwacht würden. Das verbiete die Aufgabenstellung und das Tätigkeitsprofil, das vom BDD für so genannte Kaufhausdetektive erarbeitet worden sei.

Von daher wehrt sich der Bundesverband deutscher Detektive vor allem dagegen, dass Lidl aktuell nur von Detektiven spricht. Der BDD selbst setzt den Begriff in seiner Pressemitteilung in Anführungszeichen. Denn die Arbeit, die bei Lidl verrichtet worden sei, stehe gegen den unverrückbaren Grundsatz, dass die Arbeit eines Detektives gerichtsverwertbare Ergebnisse liefern müsse und der Einsatz nur aufgrund eines berechtigen Interesses erfolgen dürfe. Sprich: Ohne konkreten Anfangsverdacht würde kein Detektiv tätig. Und: Seien die Ergebnisse nicht im Rahmen des geltenden Rechts erworben worden, seien sie vor Gericht wertlos. Daher dränge sich die Frage auf, warum eine Fachkraft für Sicherheit im Handel von sich aus Protokolle führen sollen, wenn nicht auf ausdrücklichen Wunsch der Konzernleitung. Das Unternehmen, das von Lidl beauftragt worden sei, stehe im Übrigen nicht im Zusammenhang mit dem BDD und stelle keine seriöse Detektei dar.