Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Detektive zum Fall Lidl

Der Fall Lidl hat viel Staub aufgewirbelt und einen ganzen Berufsstand in Misskredit gebracht: Die Privatdetektive. In einer zweiseitigen Pressemitteilung nimmt der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) deshalb nun Stellung und betont: „Inventurverluste durch Diebstahl rechtfertigen keine Bespitzelung von Mitarbeitern“. Verärgert zeigt sich der BDD darüber, dass der Discounter nun die gesamte Schuld auf die von ihm beauftragten Ermittler abwälze.

Dass sich die Detektive angesichts der vorliegenden Protokolle nicht richtig verhalten hätten, stehe außer Frage. Allerdings sei es wenig wahrscheinlich, dass diese Einsätze ohne Rückendeckung von Lidl erfolgt seien. Zudem seien es nicht klassische Detektive gewesen, die in den Supermärkten spioniert hätten, sondern Kaufhausdetektiv bzw. „Fachkräfte für Sicherheit im Handel“. Sie unterlägen den Bestimmungen für das Sicherheitsgewerbe. Ihre Aufgabe beschränke sich darauf, Waren zu bewachen und Diebstähle zu verhindern. Nicht vorgesehen sei die Doppelfunktion, bei der auch die Mitarbeiter überwacht würden. Das verbiete die Aufgabenstellung und das Tätigkeitsprofil, das vom BDD für so genannte Kaufhausdetektive erarbeitet worden sei.

Von daher wehrt sich der Bundesverband deutscher Detektive vor allem dagegen, dass Lidl aktuell nur von Detektiven spricht. Der BDD selbst setzt den Begriff in seiner Pressemitteilung in Anführungszeichen. Denn die Arbeit, die bei Lidl verrichtet worden sei, stehe gegen den unverrückbaren Grundsatz, dass die Arbeit eines Detektives gerichtsverwertbare Ergebnisse liefern müsse und der Einsatz nur aufgrund eines berechtigen Interesses erfolgen dürfe. Sprich: Ohne konkreten Anfangsverdacht würde kein Detektiv tätig. Und: Seien die Ergebnisse nicht im Rahmen des geltenden Rechts erworben worden, seien sie vor Gericht wertlos. Daher dränge sich die Frage auf, warum eine Fachkraft für Sicherheit im Handel von sich aus Protokolle führen sollen, wenn nicht auf ausdrücklichen Wunsch der Konzernleitung. Das Unternehmen, das von Lidl beauftragt worden sei, stehe im Übrigen nicht im Zusammenhang mit dem BDD und stelle keine seriöse Detektei dar.

Eine Antwort zu “Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Detektive zum Fall Lidl”

  1. Rolf sagt:

    Da kann sich der BDD aufregen wie er will: der viel gepriesene “Detektiv” ist genauso wenig ein Berufsbild mit planmäßiger Ausbildung wie die “Fachkraft für Sicherheit im Handel”. Auch eine Fachkraft für Sicherheit im Handel hätte die Rechtswidrigkeit erkennen müssen. Selbst ein Newcomer mit der Einstiegsvoraussetzung des § 34a hätte dies wissen können.

    Eine seriöse Detektei hätte zwar einen solchen Auftrag abgelehnt und Lidl auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen. Seriösität findet man aber in der Regel nur dort, wo Dienstleistungen eben ihren Preis haben. Nicht aber im Dumpingland der Sicherheits- oder Detekteibranche.

    Zu den auf dem Markt vorhandenen Dumpingpreisen ist mangelnde Quialifikation regelrecht vorprogrammiert. Wer nichts bezahlen will, bekommt eben auch nichts. Und dafür, dass nichts gezahlt wird, tragen sowohl die “Sicherheitsfirmen” als auch die “Detekteien” die Verantwortung. Wer seine Mitarbeiter mit Niedriglöhnen abspeist und die Konkurrenz mit Dumpingpreisen unterbietet, sollte nicht mit Qualität werben, weil er die nicht beiten kann. Wer den § 34a als “Qualifikation” in seine Preiskalkulation mit einfließen lässt, zeigt gerade damit sein Unseriösität.
    Und wer wie Lidl seine Aufträge nach dem Billig-Prinzip vergibt, hat diesen Skandal absolut verdient.

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