Schwarzarbeit gehört zu den großen Ärgernissen der Wirtschaft und des Staates. Aktuell fordert unter anderem die IG Bau stärker gegen Schwarzarbeit vorzugehen, um die regulären Arbeitsplätze zu sichern. Angesprochen ist hier der Zoll, der die Baustellen kontrolliert und dafür sorgt, dass die schwarzen Schafe der Branche bestraft werden. Für Unternehmen, die glauben, einer ihrer Mitarbeiter nutzt den gelben Schein vom Arzt, um nebenher ein paar Euro zu verdienen, sind Detektive das Mittel der Wahl.
Für Privatdetektive gehört die Überprüfung von Mitarbeitern, die krankgeschrieben sind, zu den üblichen Aufgaben. Wie der Bund der Detektive erst kürzlich im Rahmen des Jahresberichtes mitteilte, machen diese Aufträge einen immer größeren Anteil der Arbeit einer Detektei aus. Verdächtig machen sie vor allem jene Mitarbeiter, die häufiger krankheitsbedingt ausfallen. Hier drängt sich schnell die Vermutung auf, dass die Krankschreibung nur vorgeschoben wird, um anderen Tätigkeiten nachzugehen, ob nun privat oder beruflich. Nötig sind in einem solchen Fall die Observation der Zielperson und gegebenenfalls auch die Recherche, wer Auftraggeber für die Schwarzarbeit ist.
Geht die Person einfach nur ein wenig spazieren, spricht nichts dagegen. Schwingt sich der oder die Betreffende allerdings aufs Rad oder setzt sich ins Auto, um auf einer Baustelle zu helfen oder im Schrebergarten für Ordnung zu sorgen, bestätigt sich der Verdacht. Der Detektiv dokumentiert das Fehlverhalten durch Fotos, eventuell Videos und seinen Bericht. Die Entscheidung, wie das Beweismaterial des Privatdetektivs genutzt wird, obliegt dem Kunden. Der Mitarbeiter muss auf jeden Fall mit der Kündigung rechnen. Eine Abfindung gibt es dann nicht. Im Gegenteil: Das Unternehmen kann dem Mitarbeiter die Kosten für die Überwachung durch eine Detektei unter Umständen sogar in Rechnung stellen.