Der reiche Onkel in den USA, dessen Millionen man einmal erbt – davon träumen viele. Sehr wahrscheinlich ist es nicht, dass dieser Fall eintritt. Doch hoffen darf man. Denn immer wieder werden auch Detektive damit beauftragt, in Nachlassangelegenheiten zu ermitteln. Zumeist dann, wenn kein direkter Nachfahre gefunden wird, der das Erbe antreten könnte. Dann heißt es Ahnenforschung zu betreiben, Stammbücher einzusehen und Geburtsverzeichnisse zu durchforsten – kurzum: Eine aufwändige Recherche in Archiven und am PC.
Was dabei herauskommen kann, haben Ahnenforscher jetzt bewiesen. Sie konnten eindeutig nachweisen, dass Madonna, Celine Dion und Camilla, die Frau von Prinz Charles, einen französischen Zimmermann als gemeinsamen Vorfahren haben. Dazu gingen die Profis bis in das Jahr 1621 zurück. Ganz so tief werden Detekteien bei der Suche nach Verwandten nicht in der Vergangenheit wühlen müssen. Wie jeder andere, der einen Stammbaum erstellt, können auch sie nur Schritt für Schritt vorangehen. War der Verstorbene einmal verheiratet? Hatte er Kinder? Gibt es Geschwister? Wurde der Name geändert? Diese Arbeit erfordert viel Geduld, wenngleich der Detektiv oft die Zeit im Nacken hat.
Inzwischen gibt es auch gewerbliche Erbenermittler, die ansonsten keine Detektivarbeit übernehmen. Bei Erfolg werden sie prozentual am Erbe beteiligt. Von sich aus sollten sie die Initiative allerdings nicht ergreifen und auf jede Anzeige von Nachlassgerichten reagieren. Einer der Erbensucher hatte es versucht und konnte auch einen Halbbruder und eine Halbschwester finden. Er verlangte von den beiden 20 Prozent des Erbes, ging aber leer aus. Seine Klage endete vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen III ZR 323/98). Seine Forderung wäre laut Urteil der Richter nur dann berechtigt gewesen, hätte der Profi vorher eine Honorarvereinbarung getroffen. Die beiden Erben haben anhand der Infos übrigens selbst den Nachlass ermittelt und erhielten rund 96.000 Deutsche Mark.