Spitzel- und Spionageaffären nehmen derzeit überhand und haben jetzt auch den Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar auf den Plan gerufen. Er stimmt in die Forderung des Bundes Deutscher Detektive (BDD) nach einem Zulassungsverfahren für Detektive ein. „Die staatliche Aufsicht über Detekteien muss verstärkt werden“, betonte er und spricht sich für ein klar definiertes Berufsbild des Privatermittlers aus, wie es die Branche selbst schon formuliert hat. Schwarzen Schafen, die sich nicht an die Spielregeln halten, müsste die Zulassung dann auch wieder entzogen werden können. Einen Seitenhieb verpasst Peter Schaar den Sicherheitsabteilungen der Unternehmen: Sie seien oft das eigentliche Sicherheitsrisiko.
Auslöser für die klaren Worte des Bundesdatenschutzbeauftragen ist ein neuer Fall, der langsam aber sicher zeigt, dass es so nicht weitergehen kann. Jetzt wurde bekannt, dass auch die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern einen Detektiv beauftragt hat. Gegenüber dem „Spiegel“ und der „Welt“ hat die Behörde zugegeben, den Auftrag zur Überwachung eines Lottoannahmestellen-Betreibers erteilt zu haben. Vom Privatermittler liegt eine eidesstattliche Erklärung vor, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit auch illegale Methoden angewandt und unter anderem mit einem Virus versucht hat, den E-Mail-Verkehr zu überwachen. Mit diesem Vorgehen will die Lotterieverwaltung nichts zu tun haben. Sie habe den Ermittler von Anfang aufgefordert, Recht und Gesetz einzuhalten. Um die Vorwürfe aufzuklären, sei die Behörde selbst an die Staatsanwaltschaft herangetreten.
Während die Ermittlungen in diesem Fall gerade erst begonnen haben, werden immer neue Details der Telekom-Affäre bekannt. Elf Beschuldigte stehen derzeit auf der Liste der Bonner Staatsanwaltschaft. Die Zahl ist damit um drei gestiegen. Sichergestellt habe man eine Einrichtung, mit der Telefongespräche mitgeschnitten werden können. Ob das Gerät die technischen Voraussetzungen erfüllt, Gespräche abzuhören, sei noch nicht klar. Dann käme zum Vorwurf der Auswertung von Telefonverbindungsdaten noch das Abhören von Gesprächen.