Archiv für November 2008

Der Europäische Detektiv-Verband richtet Datenbank für Fahrzeuge ein

Montag, 24. November 2008

Autos, Fahrräder und Baumaschinen haben eines gemeinsam: Sie sind begehrtes Diebesgut und verschwinden auf Nimmerwiedersehen. Nur in wenigen Fällen besteht Hoffnung, dass man durch die Polizei oder eigene Ermittlungen sein Eigentum wiedererlangt. Der Europäische Detektiv-Verband hat sich Gedanken zu dem Thema gemacht und eine Lösung gefunden, die sowohl für Firmen als auch Privatpersonen praktikabel ist. Sie rief EURODET|VI ins Leben, wobei das VI für Vehicle Identification steht. Dabei handelt es sich um eine europäische Fahrzeugdatenbank, auf die jeder kostenlos Zugriff hat.

Drei Monate haben der Präsident des Verbandes, Dipl.-Ingenieur Markus Schwaiger, und sein Team an dem System gearbeitet, ehe es der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Im Mittelpunkt ihrer Bemühungen stand immer das Ziel, einen sinnvollen Beitrag zur Diebstahlprävention zu leisten. Das ist ihnen gelungen. EURODET|VI beschränkt sich nicht ausschließlich auf Fahrzeuge im herkömmlichen Sinne, sondern umfasst alles, was sich irgendwie bewegt, zu Land, zu Wasser und gegebenenfalls auch in der Luft: angefangen bei Pkw, Lastwagen und Bussen über Fahrräder und Baumaschinen bis hin zu Motorbooten. Jedes Fahrzeug kann in der Datenbank registriert werden. Damit soll ein wenig Sicherheit gewährleistet werden.

Denn dank eines Eintrags in EURODET|VI haben Interessenten, denen ein Fahrzeug angeboten wird, die Möglichkeit, die Fahrzeugidentifizierungsnummer abzugleichen. Gestohlene Autos oder Bagger würden damit gar nicht erst den Besitzer wechseln, sondern die Polizei auf den Plan rufen. Das hat für Käufer den Vorteil, später nicht aufgrund des Erwerbs von gestohlener Ware finanziell und strafrechtlich belangt werden zu können. Der Europäische Detektiv-Verband legt daher allen ans Herz, ihre Fahrzeuge unter http://vi.eurodet.at/ zu registrieren, um Diebesbanden abzuschrecken.

Selbstjustiz bringt Detektive hinter Gitter

Dienstag, 18. November 2008

Dass der Wunsch des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) und die Aufforderung des Bundesdatenschutzbeauftragten, endlich strengere Zugangsvoraussetzungen für den Detektivberuf zu schaffen, nicht unbegründet sind, beweist ein Fall aus Bonn. Hier haben sich drei Privatdetektive – zumindest nannten sie sich so – des Mittels der Selbstjustiz bedient, nachdem sie einen Auftrag nicht im Sinne ihrer Klienten abwickeln konnten. Die Männer im Alter von 29 bis 49 Jahren, allesamt mehrfach vorbestraft, landeten vor Gericht und wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Die Detektive waren von den Eltern eines 15 Jahre alten Mädchens engagiert worden. Sie unterstellten einem 29-jährigen aus Meckenheim, eine sexuelle Beziehung mit ihrer Tochter zu haben, und wollten dafür Beweise. Konkret soll der Mann dem Teenager Nacktfotos von sich geschickt haben und im Gegenzug Bilder von dem Mädchen erhalten haben. Dass der Beschuldigte zwischenzeitlich eine Zivilklage auf Unterlassung gewonnen hatte, hielt die Eltern nicht davon ab, die Ermittler zu beauftragen. Doch auch die „Profis“ waren nicht in der Lage, dem Mann etwas nachzuweisen. Da die drei den verzweifelten Eltern unbedingt helfen wollten und die Niederlage sie richtig gewurmt zu haben scheint, zogen sie andere Seiten auf.

Die Privatdetektive lauerten dem 29-jährigen vor seinem Arbeitsplatz auf, stießen ihn ins Auto und fuhren in eine Kiesgrube. Mit Sturmhaube und Sonnenbrille maskiert, zwang der älteste Ermittler den Mann, ein Sexspielzeug in den Mund zu nehmen. Seine beiden Kollegen fotografierten die Szene. Insgesamt hielten sie den Mann vier Stunden fest. Damit wollten sie erreichen, dass der vermeintliche Kinderschänder die Finger von dem Mädchen lässt. Gemeinschaftliche Freiheitsberaubung und Nötigung im besonders schweren Fall“, lautete später die Anklage. Die Richter am Landgericht machten unmissverständlich klar, dass selbst dann, wenn der Meckenheimer eine Straftat begangen hätte, dies noch lange keine Selbstjustiz rechtfertige oder dazu verleiten dürfe, selbst eine Straftat zu begehen.

Der Bundesdatenschutzbeauftrage fordert ein Zulassungsverfahren für Detekteien

Freitag, 07. November 2008

Wie sich inzwischen herausstellt, waren die Überwachungsskandale bei Lidl und der Telekom nur die Spitze des Eisbergs. Immer öfter werden Vorwürfe gegen Unternehmen und selbst staatliche Behörden laut, Detektive zur Kontrolle von Mitarbeitern und Angestellten beauftragt zu haben. Einem passt das gar nicht: dem Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar. Seine Kritik richtet sich gegen Privatdetektive, die auch vor unseriösen Methoden nicht zurückschrecken, und die Sicherheitsabteilungen der Konzerne.

Mit seiner Forderung nach einem Zulassungsverfahren für Detekteien läuft Peter Schaar zumindest beim Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) offene Türen ein. Schon seit Jahren plädiert der BDD für klare Spielregeln und vor allem eine einheitliche Ausbildungsrichtlinie in der Branche, hat bislang aber kaum Gehör gefunden. Mit Hilfe des Bundesdatenschutzbeauftragen könnte sich jetzt langsam eine Trendwende abzeichnen. „Die staatliche Aufsicht über Detekteien muss verstärkt werden“, sagt Schaar. Gleichzeitig setzt er auf ein klar definiertes Berufsbild und die Möglichkeit, schwarzen Schafen die Zulassung entziehen zu können. Den Sicherheitsabteilungen wirft er vor, sie seien häufig selbst ein Risiko für die Unternehmen.

Dass sich der Bundesdatenschutzbeauftrage derart deutlich zu diesem Thema äußert, dürfte an den aktuellen Ermittlungen liegen, die gegen die staatliche bayerische Lotterieverwaltung und die Telekom laufen. Im Auftrag der Lottozentrale hatte ein Detektiv einen Annahmestellenbetreiber sowie eine weitere Person überwacht und dabei unter anderem einen Virus genutzt, um auch den E-Mail-Verkehr kontrollieren zu können. Bei der Telekom stehen inzwischen elf Verdächtige auf der Liste der Staatsanwaltschaft. Hier geht es um den Mitschnitt von Gesprächen und die Auswertung von Telefonverbindungsdaten.

Flucht wegen einer Großpackung Kondome

Montag, 03. November 2008

Vielleicht erinnerte sich der Mann an eine der ersten Kampagnen zum Thema AIDS, in der die Kassiererin (Hella von Sinnen) laut durch den Laden ruft, „Rita, was kosten die Kondome?“, und wollte sich diese Peinlichkeit ersparen. Die Großpackung Präservative landete jedenfalls nicht im Einkaufswagen, sondern direkt in der Tasche des Kunden. Der Detektiv des Supermarktes in Lahr beobachtete den 25-jährigen dabei und stellte ihn an der Kasse zur Rede, wo der Mann seine übrigen Einkäufe ordnungsgemäß bezahlte.

Sonderlich gesprächsbereit zeigte sich der Ladendieb nicht und suchte – vermutlich peinlich berührt – lieber das Weite. Pech nur, dass die automatische Tür im Weg war und sich just in dem Moment schloss, als er türmen wollte. Der Mann prallte gegen die Scheibe, lieferte sich im Windfang ein Handgemenge mit dem Privatdetektiv und konnte türmen. Die Ware, für die er sein Portmonee gezückt hatte, ließ der 25-jährige liegen. Die Kondome hingegen konnte er retten. Sie befanden sich immer noch in seiner Tasche. Jetzt sucht die Polizei den 1,90 Meter großen Mann.

Wesentlich professioneller ging ein Ehepaar in Landau zu Werke. Sie hatten es nicht auf Verhütungsmittel abgesehen, sondern auf hochwertige Kleidung. Der Wert ihres Diebesgutes summierte sich nach einiger Zeit auf 1.100 Euro. Der 57-jährige Mann und seine Frau (52) hatten die Ware aus einem Kaufhaus getragen und in ihr Auto gepackt. Aufgefallen war das Paar einem Detektiv, der sofort die Polizei benachrichtigte. Die Beamten folgten dem Wagen und konnten das Verbrecherduo nach einem Stadtbummel stellen. Den beiden werden noch mehrere Ladendiebstähle zur Last gelegt, die jetzt in einem Strafverfahren münden.