Der Bundesdatenschutzbeauftrage fordert ein Zulassungsverfahren für Detekteien

Wie sich inzwischen herausstellt, waren die Überwachungsskandale bei Lidl und der Telekom nur die Spitze des Eisbergs. Immer öfter werden Vorwürfe gegen Unternehmen und selbst staatliche Behörden laut, Detektive zur Kontrolle von Mitarbeitern und Angestellten beauftragt zu haben. Einem passt das gar nicht: dem Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar. Seine Kritik richtet sich gegen Privatdetektive, die auch vor unseriösen Methoden nicht zurückschrecken, und die Sicherheitsabteilungen der Konzerne.

Mit seiner Forderung nach einem Zulassungsverfahren für Detekteien läuft Peter Schaar zumindest beim Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) offene Türen ein. Schon seit Jahren plädiert der BDD für klare Spielregeln und vor allem eine einheitliche Ausbildungsrichtlinie in der Branche, hat bislang aber kaum Gehör gefunden. Mit Hilfe des Bundesdatenschutzbeauftragen könnte sich jetzt langsam eine Trendwende abzeichnen. „Die staatliche Aufsicht über Detekteien muss verstärkt werden“, sagt Schaar. Gleichzeitig setzt er auf ein klar definiertes Berufsbild und die Möglichkeit, schwarzen Schafen die Zulassung entziehen zu können. Den Sicherheitsabteilungen wirft er vor, sie seien häufig selbst ein Risiko für die Unternehmen.

Dass sich der Bundesdatenschutzbeauftrage derart deutlich zu diesem Thema äußert, dürfte an den aktuellen Ermittlungen liegen, die gegen die staatliche bayerische Lotterieverwaltung und die Telekom laufen. Im Auftrag der Lottozentrale hatte ein Detektiv einen Annahmestellenbetreiber sowie eine weitere Person überwacht und dabei unter anderem einen Virus genutzt, um auch den E-Mail-Verkehr kontrollieren zu können. Bei der Telekom stehen inzwischen elf Verdächtige auf der Liste der Staatsanwaltschaft. Hier geht es um den Mitschnitt von Gesprächen und die Auswertung von Telefonverbindungsdaten.

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