Selbstjustiz bringt Detektive hinter Gitter

Dass der Wunsch des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) und die Aufforderung des Bundesdatenschutzbeauftragten, endlich strengere Zugangsvoraussetzungen für den Detektivberuf zu schaffen, nicht unbegründet sind, beweist ein Fall aus Bonn. Hier haben sich drei Privatdetektive – zumindest nannten sie sich so – des Mittels der Selbstjustiz bedient, nachdem sie einen Auftrag nicht im Sinne ihrer Klienten abwickeln konnten. Die Männer im Alter von 29 bis 49 Jahren, allesamt mehrfach vorbestraft, landeten vor Gericht und wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Die Detektive waren von den Eltern eines 15 Jahre alten Mädchens engagiert worden. Sie unterstellten einem 29-jährigen aus Meckenheim, eine sexuelle Beziehung mit ihrer Tochter zu haben, und wollten dafür Beweise. Konkret soll der Mann dem Teenager Nacktfotos von sich geschickt haben und im Gegenzug Bilder von dem Mädchen erhalten haben. Dass der Beschuldigte zwischenzeitlich eine Zivilklage auf Unterlassung gewonnen hatte, hielt die Eltern nicht davon ab, die Ermittler zu beauftragen. Doch auch die „Profis“ waren nicht in der Lage, dem Mann etwas nachzuweisen. Da die drei den verzweifelten Eltern unbedingt helfen wollten und die Niederlage sie richtig gewurmt zu haben scheint, zogen sie andere Seiten auf.

Die Privatdetektive lauerten dem 29-jährigen vor seinem Arbeitsplatz auf, stießen ihn ins Auto und fuhren in eine Kiesgrube. Mit Sturmhaube und Sonnenbrille maskiert, zwang der älteste Ermittler den Mann, ein Sexspielzeug in den Mund zu nehmen. Seine beiden Kollegen fotografierten die Szene. Insgesamt hielten sie den Mann vier Stunden fest. Damit wollten sie erreichen, dass der vermeintliche Kinderschänder die Finger von dem Mädchen lässt. Gemeinschaftliche Freiheitsberaubung und Nötigung im besonders schweren Fall“, lautete später die Anklage. Die Richter am Landgericht machten unmissverständlich klar, dass selbst dann, wenn der Meckenheimer eine Straftat begangen hätte, dies noch lange keine Selbstjustiz rechtfertige oder dazu verleiten dürfe, selbst eine Straftat zu begehen.

Hinterlasse eine Antwort