Archiv für Februar 2009

Geht’s um Erdbeerfelder, muss der Detektiv Ladendetektiv sein

Samstag, 28. Februar 2009

Wenn der Amtsschimmel zu laut wiehert, darf meistens geschmunzelt werden. In Coburg ging es dabei um die Frage, welche Qualifikationen und behördliche Lizenzen nötig sind, um Erdbeerfelder bewachen zu dürfen. Und das scheint komplizierter als der Beklagte dachte. Sein Auftraggeber, ein Landwirt, besitzt mehrere solcher Freiluftfelder voll der leckeren roten Früchtchen. Da immer wieder wild gepflückt wurde, sollten die Beeren beschützt werden. Es wurde sogar eine Fangprämie für Schleckermäuler vereinbart, die den Erdbeeren ohne zu zahlen an den Stiel gehen. Mit einer Gewerbeanmeldung für eine Detektei in der Tasche fühlte sich der Mann bestens gewappnet für diese Aufgabe. Das sah ein anonymer Tippgeber anders. Er zeigte den „Detektiv“ an.

Der Anwalt des Mannes vermutet, dass die Gewerbeaufsicht hinter der Klage steckt. Denn sie basiert auf einer fehlenden Gewerbeerlaubnis. Was das Bemühen um die nötigen Papiere betrifft, stand vor Gericht schließlich Aussage gegen Aussage. Der Beklagte gab an, die zuständige Behörde habe ihm versichert, er benötige das Dokument nicht. Der Sachbearbeiter erinnert sich nur noch bedingt an das Gespräch. Dass Erdbeerfelder bewacht werden sollen, sei jedenfalls nie erwähnt worden. Zudem habe der Mann stets von sich aus behauptet, keinen Gewerbeschein zu brauchen. Keine leichte Aufgabe für den Richter.

Von den Argumenten des Strafverteidigers, dass selbst die Experten der IHK im vorliegenden Fall keinen Verstoß gegen die Gewerbeordnung sähen und dass der Angestellter vermutlich nur als Angestellter gearbeitet habe, ließ er sich nicht beeindrucken. Er verglich die Überwachungstätigkeit auf dem Acker mit der Arbeit eines Ladendetektivs. Und als solcher benötige man eine entsprechende Lizenz, ob man nun auf dem Erdbeerfeld oder im Supermarkt Jagd auf Diebe mache. Einfach nur Detektiv reiche nicht. Angesichts der komplizierten Rechtslage und der für Laien schwer verständlichen Gewerbeordnung, lautete das Urteil auf 800 Euro Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte 1.800 Euro gefordert.

EURODET ist mit eigenem Channel auf YouTube präsent

Donnerstag, 19. Februar 2009

Über die Tätigkeit von Detektiven gibt es weder Broschüren bei der Arbeitsagentur noch wird sie sonderlich öffentlichkeitswirksam präsentiert. Hin und wieder werden Reportagen im Fernsehen gezeigt oder Interviews in Illustrierten veröffentlicht. Meistens sind es aber Meldungen, wie zuletzt zur Bahn oder Telekom, die nachhaltig in Erinnerung bleiben und die gesamte Branche in Verruf bringen. Die Bemühungen der Verbände, den Detektivberuf ins rechte Licht zu rücken, beschränkten sich bislang auf Pressemitteilungen und -konferenzen. Wer mehr wissen will, muss lange im Internet suchen. Und ansprechend, informativ oder übersichtlich sind die Onlinepräsenzen der Verbände nicht gerade. Der europäische Detektivverband, EURODET, geht deshalb neue, moderne Wege und hat seit Neuestem einen eigenen Channel auf YouTube.

Bei der Themenwahl orientiert sich EURODET am Lehrplan für die Ausbildung zum Berufsdetektiv-Assistenten in Österreich, für die der Verband seit 2004 zuständig ist. Die meisten Videos, die unter http://www.youtube.com/user/EURODETECTIVES zu sehen sind, beschäftigen sich derzeit mit Waffenkunde. Ob Walther P1, Revolver S&W Mod. 60 oder Beretta 8040F/Cougar – für jedes Modell wird gezeigt, wie man es handhabt und auseinandernimmt. Sicherlich ist es wichtig, dass Detektive im absoluten Ernstfall mit einer Waffe umgehen können. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass sie ständig mit einer „Knarre“ unterwegs sind und an jeder Ecke Gefahren lauern, die den Einsatz von Blei nötig machen.

Immerhin gibt es auch Videos, die über die Grundlagen der Detektiv-Ausbildung in Österreich informieren, über die Sicherheit und Überwachung von Computern, Verschlüsselungstechniken und Binärzahlen. Interessant sind die Beiträge vorerst hauptsächlich für jemanden, der an dem Kursus teilnimmt oder daran teilnehmen möchte. Um eine breitere Masse anzusprechen, müsste EURODET ein wenig mehr bieten – nicht unbedingt in Form von Action-Filmen, von denen es schon genug gibt, sondern als sachliche Information über die Tätigkeit von Privatermittlern.

Schläge für den Detektiv und Schnaps für die Kumpel

Donnerstag, 12. Februar 2009

Detektive müssen hartgesotten sein. Insbesondere dann, wenn sie in Kaufhäusern ihren Dienst verrichten. Sie haben es ständig mit „Kunden“ zu tun, deren Zahlungsmoral einiges zu wünschen übrig lässt. Einsicht, dass der Fünf-Finger-Rabatt der falsche Weg ist, zeigen die wenigsten Ladendiebe. Statt die Tat einfach zuzugeben, wird geweint, geschlagen, geflucht, gelogen oder man such sein Heil in der Flucht. Besser wird es für die Verdächtigen dadurch nicht. Schon gar nicht, wenn sie ihren kostenfreien Einkauf mit der Faust verteidigen. Ein 31jährigen ließ es in Hagen auf einen Versuch ankommen, scheiterte aber kläglich.

Er hatte in einem Supermarkt mehrere Schachteln Zigaretten eingesteckt und wurde dabei von einem Detektiv beobachtet. Auf den Diebstahl angesprochen, gab der Mann Fersengeld, schaffte aber nur ein paar Meter. Der Kaufhausdetektiv packte ihn, riss ihn zu Boden und musste dabei einige Schläge einstecken. Erst als ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingriff und der Sicherheitskraft half, konnte der 31-jährige gestellt werden. Wieder im Geschäft, musste er seine Taschen leeren. Neben den Zigaretten hatte der Mann auch mehrere Nassrasierer und eine Jacke mitgehen lassen. Die Erklärung, er habe die Sachen in einem anderen Laden gekauft, glaubten angesichts fehlender Belege weder die Polizisten noch der Detektiv.

Immerhin waren die Gegenstände bei dem 31-jährigen nur für den Eigenbedarf bestimmt. Anders bei einem Jungen von gerade einmal zwölf Jahren, der in Tannhausen gestellt wurde. Bei ihm fand ein Kaufhausdetektiv Spirituosen im Wert von über 60 Euro, die allesamt in der Innentasche der Jacke versteckt waren. Der Schüler gab offen zu, nicht das erste Mal geklaut zu haben. Zusammen mit einem Kumpel habe er schon mehrfach Zigaretten, Zigarillos und Schnaps an der Kasse vorbei geschmuggelt. Das Diebesgut hätten sie dann an ihre Freunde verkauft oder selbst konsumiert. Welche Strafe die Eltern sich für den Minderjährigen überlegt haben, darüber schweigt der Polizeibericht.

Österreichische Detektive jagen Grabstein-Werber

Freitag, 06. Februar 2009

Fälle aufzuklären, in denen es um den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs geht, gehört für Detektive zum beruflichen Alltag. In Österreich wurde jetzt ein entsprechender Auftrag erteilt, der etwas aus der Reihe tanzt: Es geht um Werbung auf Friedhöfen. Die Bundesinnung der Steinmetze will mit Hilfe von Privatermittlern den schwarzen Schafen der Branche einen Strich durch die Rechnung machen. In der Steiermark war die Innung mit ihrer Strategie bereits erfolgreich. Jetzt soll in ganz Österreich Ruhe auf den Gräbern einkehren.

Schließlich steht der gute Ruf der Steinmetze auf dem Spiel, wenn plötzlich flächendeckend Visitenkarten an den Grableuchten stehen oder Flyer auf Urnengräbern verteilt werden. Diese Pietätlosigkeit ärgert nicht nur die Betriebe, die die Totenruhe respektieren und auf diskretere Art und Weise für sich werben, sondern in erster Linie die Hinterbliebenen. Da das Phänomen in Österreich offensichtlich immer mehr um sich greift, wird jetzt konsequent gegen den unlauteren (und geschmacklosen) Wettbewerb vorgegangen. Dort, wo die Aktion bereits greift, befinden sich Plakate auf den Friedhöfen mit einem Hinweis auf die Detektei und eine kostenlose Rufnummer.

Sobald eine Beschwerde eingeht, kümmern sich die Ermittler um den Vorfall. Ihre Aufgabe ist es, den Urheber der Werbung ausfindig zu machen. Das sollte nicht allzu schwer sein, da Visitenkarten ohne Adresse wenig Sinn machen. Sind alle Fakten beieinander und genügend Beweise gesammelt, wird Klage gegen die Grabstein-Werber eingereicht. Normalerweise müssten die schwarzen Schafe mit einer einfachen Verwaltungsstrafe rechnen, die bei ungefähr 2.000 Euro liegt. Das wäre zu verschmerzen, wenn über die Promotion-Tour auf dem Friedhof zumindest ein oder zwei Kunden gewonnen werden. Da es sich aber um eine Klage nach dem Unlauteren-Wettbewerbs-Gesetz handelt, werden bei einem Schuldspruch bis zu 30.000 Euro fällig.