Geht’s um Erdbeerfelder, muss der Detektiv Ladendetektiv sein

Wenn der Amtsschimmel zu laut wiehert, darf meistens geschmunzelt werden. In Coburg ging es dabei um die Frage, welche Qualifikationen und behördliche Lizenzen nötig sind, um Erdbeerfelder bewachen zu dürfen. Und das scheint komplizierter als der Beklagte dachte. Sein Auftraggeber, ein Landwirt, besitzt mehrere solcher Freiluftfelder voll der leckeren roten Früchtchen. Da immer wieder wild gepflückt wurde, sollten die Beeren beschützt werden. Es wurde sogar eine Fangprämie für Schleckermäuler vereinbart, die den Erdbeeren ohne zu zahlen an den Stiel gehen. Mit einer Gewerbeanmeldung für eine Detektei in der Tasche fühlte sich der Mann bestens gewappnet für diese Aufgabe. Das sah ein anonymer Tippgeber anders. Er zeigte den „Detektiv“ an.

Der Anwalt des Mannes vermutet, dass die Gewerbeaufsicht hinter der Klage steckt. Denn sie basiert auf einer fehlenden Gewerbeerlaubnis. Was das Bemühen um die nötigen Papiere betrifft, stand vor Gericht schließlich Aussage gegen Aussage. Der Beklagte gab an, die zuständige Behörde habe ihm versichert, er benötige das Dokument nicht. Der Sachbearbeiter erinnert sich nur noch bedingt an das Gespräch. Dass Erdbeerfelder bewacht werden sollen, sei jedenfalls nie erwähnt worden. Zudem habe der Mann stets von sich aus behauptet, keinen Gewerbeschein zu brauchen. Keine leichte Aufgabe für den Richter.

Von den Argumenten des Strafverteidigers, dass selbst die Experten der IHK im vorliegenden Fall keinen Verstoß gegen die Gewerbeordnung sähen und dass der Angestellter vermutlich nur als Angestellter gearbeitet habe, ließ er sich nicht beeindrucken. Er verglich die Überwachungstätigkeit auf dem Acker mit der Arbeit eines Ladendetektivs. Und als solcher benötige man eine entsprechende Lizenz, ob man nun auf dem Erdbeerfeld oder im Supermarkt Jagd auf Diebe mache. Einfach nur Detektiv reiche nicht. Angesichts der komplizierten Rechtslage und der für Laien schwer verständlichen Gewerbeordnung, lautete das Urteil auf 800 Euro Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte 1.800 Euro gefordert.

Hinterlasse eine Antwort