Archiv für März 2009

Philip Marlowe

Dienstag, 31. März 2009

Als Direktor einer Ölgesellschaft genoss Raymond Chandler alle nur erdenklichen Freiheiten, inklusive einer Geliebten, für die er eigens ein Apartment einrichtete. Die Weltwirtschaftskrise riss auch ihn 1932 in den Abgrund. Er verlor seinen Job. Für Krimifans eine glückliche Wendung. Denn anderenfalls hätte Chandler, der vor 50 Jahren am 26. März 1959 verstarb, seine Liebe zur Sprache vermutlich nicht ausgelebt und wäre die Literatur um einige Klassiker ärmer. Darunter die Fälle von Philip Marlowe, einer Detektivfigur, die viele Schriftsteller inspirierte und zum Archetypen des Privatermittlers wurde.

Marlowe raucht, mal Pfeife, mal Zigaretten, trinkt Bourbon und hat eine Vorliebe für Schach, wenngleich er meistens nur alte Partien nachspielt. Er ist ein Einzelgänger, der nach außen hin als harter Ermittler auftritt, in seinem Herzen aber ein echter Romantiker ist und das im Roman „Der lange Abschied“ auch zum Ausdruck bringt. Raymond Chandler lässt den Detektiv in Los Angeles agieren, einem Moloch aus Korruption, in dem Moral zum Fremdwort verkommen zu sein scheint. Marlowe bildet in diesem Punkt eine Ausnahme. Er hat Grundsätze. Den Charakter umschreibt der Autor völlig schnörkellos: Marlowe ist zynisch, hartgesotten und stolz. „Er ist ein einsamer Mann. Sein Stolz besteht darin, dass man ihn wie einen stolzen Mann behandelt oder es sehr bald bereut, ihm je begegnet zu sein”, so Chandler.

Die Romane mit Philip Marlowe sind nicht künstlich konstruiert. Sie sind ein Spiegelbild der Gesellschaft jener Zeit, dringen durch alle Schichten und lassen Verbrechen, die andere Autoren wie einen Paukenschlag in den Vordergrund rücken, beinahe schon beiläufig wirken. Schade, dass Raymond Chandler nach dem Tode seiner Frau dem Alkohol verfiel. Vielleicht wäre noch der ein oder andere Klassiker auf seiner Schreibmaschine entstanden wie „Der große Schlaf“ (1939), „Lebwohl, mein Liebling“ (1940), „Das hohe Fenster“ (1942), „Die Tote im See“ (1943), „Die kleine Schwester“ (1949), „Der lange Abschied“ (1953) oder „Playback“ (1958). Das jüngste Werk hat Robert Parker vollendet: „Einsame Klasse“ (1989).

Politiker lassen Ex-Parteimitglied durch einen Detektiv überwachen

Donnerstag, 12. März 2009

Politik kann schnell zu einem schmutzigen Geschäft verkommen, wenn der Kampf um Macht, Mandate und Mehrheiten ausgefochten wird. Im Hamburger Bezirk Nord geht es im Moment genau darum: Wer in Zukunft das Sagen haben wird. CDU und GAL sind Willens, eine Koalition einzugehen. Dem steht allerdings ein abtrünniges Mitglied der GAL im Weg, das Anfang des Jahres die Bezirksfraktion verlassen hatte und dadurch die Mehrheit gefährdet. Laut BILD und Hamburger Abendblatt, denen entsprechende Schreiben vorliegen, sollte nun ein Detektiv klären, ob der Politiker überhaupt berechtigt ist, ein Mandat im Hamburger Norden zu führen. Denn der Mann hat zwei Wohnsitze, einen in Hamburg, den anderen in Schleswig-Holstein.

Läge der Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein, wovon die ehemaligen Parteikollegen ausgehen, müsste der Ex-GAL-Parlamentarier sein Mandat für die Bezirksversammlung abgeben. Die Fraktionsführung weist derlei Spitzelvorwürfe selbstredend weit von sich. Niemand sei ausgespäht worden. Die Partei habe lediglich ihren Anwalt damit beauftragt, die Adressen zu ermitteln. Die Briefe, die in den Hamburger Redaktionen der Zeitung liegen, sagen etwas anderes. Sie sind an den aktuellen Bezirksamtsleiter gerichtet und stammen von eben dem Anwalt, der für die GAL aktiv werden sollte. Demnach hat sich ein Detektiv an die Fersen des Abtrünnigen geheftet, um zu kontrollieren, wo er denn nun wirklich wohnt und lebt.

Hierüber wurde schon lange vorher diskutiert. Der Betroffene hat immer wieder Hamburg als seinen Hauptwohnsitz genannt. Die Partei ist fest davon überzeugt, dass es Halstenbek ist. Gelegen käme es der GAL. Denn die CDU möchte so langsam zu Potte kommen, will dem möglichen Koalitionspartner aber noch etwas Zeit lassen. Dass ein Detektiv das Umfeld des Politikers befragt hat, also Nachbarn und Geschäftsleute, beschäftigt nun auch den Verfassungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Ziel ist eine informelle Einigung. Gewundert hat es die Zielperson übrigens nicht, dass sie beobachtet und ausspioniert wurde. Mit einem Privatermittler hatte er zwar nicht gleich gerechnet, wohl mit einem Praktikanten.

Privatdetektiv beendet 14tägige Probefahrt

Donnerstag, 05. März 2009

Jeder Autohändler freut sich über Kunden, die mit ernsthaften Kaufabsichten in die Ausstellungsräume kommen, sich Fahrzeuge zeigen lassen und um eine Probefahrt bitten. Der Fisch ist dann fast schon an der Angel. Das dachte sich auch ein Verkäufer aus Bensberg, als ein vermeintlicher Krankenhausarzt aus St. Augustin bei ihm vorstellig wurde. In Gedanken hatte der Händler die Provision schon verbucht. Also gab er dem 42jährigen guten Glaubens die Schlüssel für ein 35.000 Euro teures Auto. Auf die Rückkehr des Mediziners samt Wagen wartete er geschlagene 14 Tage. Die Probefahrt dauerte etwas länger und konnte nur mit Hilfe eines Privatdetektivs beendet werden. Vor Gericht stellte sich dann heraus, dass der Mann es mit der Floskel „Wiedersehen macht Freude“ grundsätzlich nicht ganz so genau nimmt.

In dem Bensberger Autohaus sorgte er jedenfalls für einigen Wirbel. Als die Karosse nach der Mittagspause nicht wieder auf dem Hof stand, telefonierte der Händler alle Krankenhäuser ab. Den Kunden kannte aber niemand, zumindest nicht als Arzt – kein Wunder, der Doktor-Titel war falsch. Der Geschäftsführer verließ sich schließlich auf den Tipp eines Kollegen und engagierte einen Detektiv, der sich genau auf solche Fälle spezialisiert hat. Am 12. Juni war der Wagen vom Hof gerollt, am 29. Juni kam er auf einem Abschleppwagen zurück. Den entstandenen Schaden bezifferte der Händler auf rund 1.500 Euro. Darin enthalten sei das Honorar für den Detektiv und die Gebühren für den Abtransport. Am Fahrzeug selbst sei kein Kratzer gewesen.

Diese Erfahrung mussten vor ihm auch andere Händler machen. Den Weg zum Autohaus hatte der Angeklagte dreister Weise ebenfalls per Probefahrt zurückgelegt und den Wagen mit leerem Tank auf einen Parkplatz abgestellt. Der Anwalt des 42jährigen sprach von der „Autonummer“ seines Mandaten, der für ähnliche Vorfälle bereits zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war. Bislang habe er die Fahrzeuge immer zurückgebracht. Es sei nie beabsichtigt gewesen, das Auto zu behalten. Zudem habe sich aktiv an der Rückführung beteiligt. Das Verfahren vor dem Schöffengericht in Bergisch Gladbach wird möglicherweise eingestellt, wenn der Anwalt die Berufung gegen das erste Urteil zurücknimmt.