Jeder Autohändler freut sich über Kunden, die mit ernsthaften Kaufabsichten in die Ausstellungsräume kommen, sich Fahrzeuge zeigen lassen und um eine Probefahrt bitten. Der Fisch ist dann fast schon an der Angel. Das dachte sich auch ein Verkäufer aus Bensberg, als ein vermeintlicher Krankenhausarzt aus St. Augustin bei ihm vorstellig wurde. In Gedanken hatte der Händler die Provision schon verbucht. Also gab er dem 42jährigen guten Glaubens die Schlüssel für ein 35.000 Euro teures Auto. Auf die Rückkehr des Mediziners samt Wagen wartete er geschlagene 14 Tage. Die Probefahrt dauerte etwas länger und konnte nur mit Hilfe eines Privatdetektivs beendet werden. Vor Gericht stellte sich dann heraus, dass der Mann es mit der Floskel „Wiedersehen macht Freude“ grundsätzlich nicht ganz so genau nimmt.
In dem Bensberger Autohaus sorgte er jedenfalls für einigen Wirbel. Als die Karosse nach der Mittagspause nicht wieder auf dem Hof stand, telefonierte der Händler alle Krankenhäuser ab. Den Kunden kannte aber niemand, zumindest nicht als Arzt – kein Wunder, der Doktor-Titel war falsch. Der Geschäftsführer verließ sich schließlich auf den Tipp eines Kollegen und engagierte einen Detektiv, der sich genau auf solche Fälle spezialisiert hat. Am 12. Juni war der Wagen vom Hof gerollt, am 29. Juni kam er auf einem Abschleppwagen zurück. Den entstandenen Schaden bezifferte der Händler auf rund 1.500 Euro. Darin enthalten sei das Honorar für den Detektiv und die Gebühren für den Abtransport. Am Fahrzeug selbst sei kein Kratzer gewesen.
Diese Erfahrung mussten vor ihm auch andere Händler machen. Den Weg zum Autohaus hatte der Angeklagte dreister Weise ebenfalls per Probefahrt zurückgelegt und den Wagen mit leerem Tank auf einen Parkplatz abgestellt. Der Anwalt des 42jährigen sprach von der „Autonummer“ seines Mandaten, der für ähnliche Vorfälle bereits zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war. Bislang habe er die Fahrzeuge immer zurückgebracht. Es sei nie beabsichtigt gewesen, das Auto zu behalten. Zudem habe sich aktiv an der Rückführung beteiligt. Das Verfahren vor dem Schöffengericht in Bergisch Gladbach wird möglicherweise eingestellt, wenn der Anwalt die Berufung gegen das erste Urteil zurücknimmt.