Archiv für Mai 2009

Kärntner Zoll erhält „Rauchzeichen“ von einer Detektei

Montag, 25. Mai 2009

Zigaretten sind teuer. Da ist die Versuchung groß, unverzollte Glimmstängel von Schmugglern zu kaufen oder selbst ein paar Stangen über Grenze zu schaffen. Der Zoll pickt zwar Tag für Tag Autos aus dem Verkehr und erwischt den ein oder anderen „Zigaretten-Touristen“ und Kleinschmuggler. Die Beamten schöpfen jedoch nur die Spitze des Eisberges ab. Das bekommen vor allem die Händler zu spüren. In Kärnten machen die Trafikanten (Tabakwarenhändler) bereits ein Minus von bis zu 30 Prozent. Umgerechnet sind das 25 Millionen Euro Verlust pro Jahr. Diese Zahl rechtfertigt durchaus den Einsatz eines Detektivs, der seit Dezember im Auftrag der Händler ermittelt und seine Ergebnisse dem Zoll mitteilt.

Den Tabakwarenverkäufern geht es dabei weniger um den Privatmann, der sich hin und wieder mal eine Stange mitbringt. Zu schaffen macht ihnen der organisierte Kleinschmuggel. Die Ermittlungen der Detektei zielen daher vor allem auf den netten Nachbarn, der die komplette Straße mit Zigaretten versorgt, und den Kollegen, der die gesamte Belegschaft günstig mit Nachschub eindeckt. Zugute kommt den Hobby-Trafikanten die Nähe zur slowenischen Grenzen. Ganze Kartons voller Zigaretten werden in der Familienkutsche am Zoll vorbei in die Heimat gebracht und mit Gewinnabsicht verkauft. 20 Prozent schlagen die Schmuggler im Schnitt auf den Einkaufspreis auf.

Diesen Schwarzmarkt sollen der Detektiv und seine Mitarbeiter nach und nach austrocknen. Sie sind ständig unterwegs und gehen neuen Hinweisen nach. 300 Mal konnten sie bereits den entscheidenden Tipp geben. Zuschlagen müssen dann die staatlichen Stellen. Beispielsweise in einer Werkzeugfirma, wo ein Angestellter 150 Kollegen auf der Kundenliste hatte, oder bei einem Unternehmer, der die Zigaretten landesweit im Internet anbot und per Post verschickte. Ihnen drohen auf jeden Fall eine Steuernachzahlung und eine Verwaltungsstrafe. Die Glimmstängel ohne Zolletikett landen später im Schredder.

Sherlock Holmes – Der verhasste Detektiv

Freitag, 22. Mai 2009

Sir Arthur Conan Doyle wäre im Mai 2009 150 Jahre alt geworden. Ihm hat die Literatur eine der bekanntesten Detektiv-Figuren der Welt zu verdanken: Sherlock Holmes. Seine Geschichten gibt es inzwischen in 50 Sprachen. Sie wurden verfilmt und vertont. Für einen Autor ein echter Glücksfall. Doch Doyle hat sein „geistiges Kind“ gehasst und hätte für den literarischen Tod des Ermittlers sogar auf Geld und weiteren Ruhm verzichtet. Versucht hat er es, scheiterte aber an der Verlockung des Mammon und indirekt am Protest der Fangemeinde. Sie begründete einen wahren Kult um den Detektiv, der heute noch zelebriert wird.

Für echte Sherlockians ist der Besuch der Reichenbach-Fälle in der Schweiz beinahe schon Pflicht. Hier ließ Sir Arthur Conan Doyle das Genie zusammen mit dessen Erzfeind Moriarty in die Tiefe stürzen. Damit sollte ein- für allemal Schluss sein mit Sherlock Holmes. Im Tagebuch des Schriftstellers fand sich dazu nur ein kurzer Eintrag: „Killed Holmes“ – habe Holmes umgebracht. Das war 1893. In den folgenden Jahren widmete sich Doyle anderen Projekten und arbeitete im Zweiten Burenkrieg als Arzt. Seinen Rittertitel erhielt er 1902. Vergessen hatte man den Detektiv in all den Jahren nicht. So unterbreitete man dem Autor ein Angebot, das er nicht ausschlagen konnte. Sherlock Holmes ermittelte zusammen mit seinem Freund und Helfer Dr. Watson fortan in 13 weiteren Fällen. Dabei hätte Doyle viel lieber historische Romane geschrieben.

Dass er überhaupt einmal als Autor arbeiten würde, hatte sich vorher nie abgezeichnet. Er studierte Medizin, heuerte auf einem Walfänger als Schiffsarzt an und hatte später mit der eigenen Praxis kaum Erfolg. So begann er zu schreiben. Sein Lehrvater an der Universität, ein Gerichtsmediziner und Auguste Dupin von Edgar Allan Poe dienten ihm als Vorbilder. Besonderen Wert legte er darauf, dass sein Privatdetektiv mit wissenschaftlichen Methoden arbeitet und der Leser erfährt, wie es zu den Schlussfolgerungen und letztlich der Lösung der Fälle kommt. 1887 veröffentliche er „Eine Studie in Scharlachrot“, es folgte „Das Zeichen der Vier“ und mit „Ein Skandal in Böhmen“ der Durchbruch.

FBI nutzt Mikroblogs zur Gangsterjagd und zum Informationsaustausch

Dienstag, 12. Mai 2009

Denn sie wissen nicht, was sie tun – und wollen. Einerseits wird ständig beklagt, dass der Mensch zunehmend gläsern wird. Andererseits scheut sich kaum noch jemand, online zu bekennen, betrunken in den Pool des Nachbarn gepieselt oder bei der Betriebsparty mit der Sekretärin angebandelt zu haben. Es wird munter gebloggt, getwittert und auf anderen Seiten publiziert, was so alles im Alltag passiert, wer mit wem und was geplant ist. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, dass neben Freunden auch Fremde die Informationen lesen und möglicherweise auswerten. In den Vereinigten Staaten hat beispielsweise das Federal Bureau of Investigation, besser bekannt als FBI, ein Auge auf die Mikroblogger.

Die US-Bundespolizei nutzt das Internet schon lange, um Verbrechern auf die Spur zu kommen. In der Bundesrepublik halten sich die Behörden in diesem Punkt noch ein wenig zurück, mit einer Ausnahme: Kinderpornographie. Die Überwachung von Tauschbörsen und Foren hat in diesem Bereich schon zu vielen Erfolgen geführt. Die Onlinewelt ist eben nicht nur bunt und schön, sondern hat viele dunkle Schattenseiten. Das weiß auch das FBI und setzt dort an, wo die Mitteilungsfreude am größten ist, in Blogs und auf Web-2.0-Portalen. Ein Nutzer von Twitter war sich dessen wohl nicht bewusst und hatte ganz offen zu Massakern im Rahmen einer Demonstration gegen Steuererhöhungen aufgerufen. Er wurde einen Tag nach den Kundgebungen festgenommen, die glücklicherweise unblutig verliefen.

Die Sicherheitsbehörden in den USA nutzen das Internet und die diversen Plattformen allerdings nicht ausschließlich dazu, jemanden zu observieren oder nach Straftaten Ausschau zu halten. Sie gehören selbst zu den aktiven Mitgliedern. Die Vernetzung ist wesentlich weiter gediehen als hierzulande. So zählt das FBI bei Facebook rund 3.300 Abonnenten. Nachrichten und Informationen zwischen Bundespolizei und den einzelnen Revieren vor Ort oder den Feuerwehren werden in Echtzeit ausgetauscht. Die Beamten können auf diese Weise außerdem wesentlich schneller Fahndungen publik machen, auf vermisste Kinder hinweisen und somit die Öffentlichkeit in ihre Arbeit einbeziehen.

Der Chef darf bei Krankmeldung einen Detektiv schicken

Donnerstag, 07. Mai 2009

Entdeckt wurde bislang vermutlich nur die Spitze des Eisberges namens Mitarbeiterüberwachung. Bahn, Telekom und Lidl haben sich in dieser Hinsicht wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Sie dienen vielmehr als schlechtes Beispiel, wobei Lidl für ein bitteres Sahnehäubchen sorgt. Der Konzern hat auch gleich die Krankheiten der Angestellten notiert und protokolliert. Gelandet sind diese sensiblen Daten schließlich in einem Müllcontainer. Für viele stellt sich nun die Frage, wie weit der Chef überhaupt gehen darf und was alles zur Person gespeichert wird.

Wir sind zwar nicht mehr sehr weit entfernt vom „gläsernen Menschen“, aber was Krankheiten anbelangt, haben sie den Betrieb nur in sehr wenigen Fällen zu interessieren. Lediglich bei Mitarbeitern in Krankenhäusern und Restaurants besteht in einigen Fällen eine Meldepflicht. Das gilt immer dann, wenn die Kollegen sich angesteckt haben könnten oder gar gefährdet sind. Auch wenn Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert wird und eine Lohnfortzahlung ansteht, hat der Arbeitgeber ein Informationsrecht, das sich allerdings in sehr engen Grenzen bewegt. Damit sind Angestellte und Arbeiter jedoch nicht aus der Pflicht, sich krank zu melden – und zwar unverzüglich. Der Grund muss nicht genannt werden.

Hat der Chef Zweifel daran, dass sein Mitarbeiter überhaupt krank ist, und den Verdacht, dass sich jemand Freizeit verschaffen möchte oder schwarz arbeitet, sind Hausbesuche erlaubt. Ob der Boss nun selbst klingelt oder einen Detektiv beauftragt, den Angestellten zu überprüfen, ist ihm freigestellt. Sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen und ist die Krankheit nur vorgetäuscht, wird es teuer. Dann muss der Mitarbeiter die Rechnung der Detektei bezahlen. Das hat das Arbeitsgericht Hannover entschieden (AZ: 5 Ca 118/91). Zudem droht die fristlose Kündigung. Das kann auch passieren, wenn jemand regelmäßig erkrankt und damit den Betriebsablauf stört.

Um welche Krankheiten bzw. welche Erkrankungen es sich dabei handelt, darf das Unternehmen nicht speichern. Man sollte sich allerdings nicht wundern, wenn man mit seiner Krankengeschichte überall im Betrieb prahlt, dass der Chef Wind davon bekommt. Sinnvoll ist es, über Krankheiten zu informieren, wenn sie sich auf die Arbeit auswirken könnten und gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.