BDD äußert sich zu Ermittlungen bei Verdacht auf Hartz-IV-Betrug

Die Überwachung von Hartz-IV-Empfängern bei Verdacht auf schwerwiegenden Leistungsmissbrauch hat hohe Wellen geschlagen und die Bundesanstalt für Arbeit (BA) heftig zurückrudern lassen. Betroffene fühlten sich widerrechtlich behandelt und verglichen das Vorgehen mit Stasi-Methoden. Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD), der indirekt von diesen Vorwürfen betroffen ist, weil einige seiner Mitglieder die Ermittlungen übernommen haben, spricht in einer Pressemitteilung jetzt Klartext. Eine Überwachung sei nur bei konkretem Tatverdacht erfolgt. „Die Vorgehensweise der BA entspricht somit uneingeschränkt geltendem Recht. Der Betroffene hat sich letztlich selbst durch sein Verhalten in die missliche Lage gebracht“, so der BDD.

Die Bundesanstalt für Arbeit habe aus einem berechtigten Interesse heraus gehandelt, das Grundlage eines jeden Ermittlungsauftrages sei. Im Falle der Überwachung von Hartz-IV-Empfängern ergebe sich dieses berechtigte Interesse aus dem Bemühen der BA „die vielen ehrlichen und unschuldig in Not geratenen Sozialhilfeempfänger vor Sozialschmarotzern zu schützen“. Zudem bestehe die gesetzliche Pflicht, jedem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nachzugehen und Sozialbetrug zu bekämpfen, unter anderem im Sinne des Steuerzahlers. Diesem Vorgehen stünden auch die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht entgegen.

Der Bundesverband Deutscher Detektive, der sich in seiner Pressemitteilung konkret auf einen Bericht bei „Spiegelonline“ bezieht, wirft den Initiatoren vor, „die in der Öffentlichkeit durch die illegale Personalüberwachung bei einigen Großunternehmen entstandene negative Stimmungslage für ihre Zwecke auszunutzen“. Das eigentliche Problem werde verschleiert. Wäre dieses Bemühen von Erfolg gekrönt, schade dies nur dem Staat und der Gesellschaft, so der BDD. Er ruft die Entscheidungsträger in Wirtschaft und Politik dazu auf, ihrer Führungsverantwortung nachzukommen und weiterhin entsprechend der Rechtslage zu handeln.

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