„Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ oder „Wenn der Vater mit dem Sohne“ – beides trifft auf einen Vorfall in einem Kaufhaus in Saarlouis zu. Am Donnerstag vor den Osterfeiertagen – ein ohnehin schon stressiger Tag für den Einzelhandel, der den Sicherheitsfachkräften in der Regel viel Arbeit beschert – sorgte der Detektiv des Ladens für eine „Familienzusammenführung“ der besonderen Art. Sowohl der Herr Papa als auch der Filius hatten es mit dem Bezahlen der Ware nicht ganz so genau genommen und machten Bekanntschaft mit der Polizei.
Zuerst war dem Ladendetektiv ein Mann aufgefallen. Er hatte sich in der Süßwarenabteilung ein Überraschungsei und einen Schokoladenosterhasen geschnappt, ausgepackt und ließ sich die Leckereien bei seinem Rundgang durch den Supermarkt sichtlich schmecken. Kurz bevor der Ermittler den Schokofreund aufhalten und zur Rede stellen konnte, meldete sich die Alarmanlage am Eingang. Statt sich um den Mann zu kümmern, lief der Detektiv zur Auskunft. Dort traf er auf einen zwölfjährigen Jungen, der zwei Elektronikspiele eingesteckt, aber nicht bezahlt hatte.
Kurzum schnappte sich die Sicherheitsfachkraft das Mikro und ließ den Vater über die Lautsprecheranlage ausrufen. Lange dauert es nicht und der Papa kam – ausgerechnet der Mann, der sich vorher genüsslich am Schokohasen gelabt hatte. Damit konnte der Detektiv gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Er informierte die Polizei und wartete zusammen mit Vater und Sohn auf das Eintreffen der Beamten. Die nahmen die Personalien des 54-Jährigen auf, dem jetzt ein Ermittlungsverfahren droht.