Videoüberwachung wird Diebin zum Verhängnis

Einen Fotoapparat zu stehlen und dabei von einer Videokamera aufgezeichnet zu werden, könnte man fast schon Schicksal nennen. Jedenfalls hat die moderne Überwachungstechnik in einem Elektronikmarkt hieb- und stichfeste Beweise dafür geliefert, dass sich eine 36-jährige Lehrerin mit wenig Erfolg als Langfinger versuchte. Mehr als das Videomaterial und die Aussage einer Verkäuferin benötigte das Amtsgericht in Ludwigsburg nicht, um die Frau zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro zu verurteilen.

Alle Versuche, das Gericht von ihrer Unschuld zu überzeugen, halfen nichts. Die Bilder sagten in dem Fall mehr als tausend Worte und sind ein Grund dafür, dass die meisten Geschäfte inzwischen auf eine Videoüberwachung setzen. Denn statt Wort gegen Wort steht in dem Fall Wort gegen unbestechliche Kamera. Hätte die Frau gewusst, dass sie bei ihrer Tat beobachtet wird, hätte sie es sich gut überlegt, die Digitalkamera für 1.000 Euro an der Kasse vorbei zu schmuggeln. Dass sie sich das Gerät vorher ganz genau von einer Verkäuferin hat erklären lassen, war ein weiterer Fehler. Damit stand für die Richter fest, dass die 36-jährige die Tat vorsätzlich und absichtlich begangen hat.

Versteckt hatte sie die mit 850 Gramm recht voluminöse Kamera unter einigen anderen Waren. Als Grund, den Apparat nicht bezahlt zu haben, führte sie Stress an, weil das Kind gequengelt habe. Zudem habe der Betriebsleiter Annäherungsversuche unternommen, die auch der Detektiv bemerkt haben müsse. Und überhaupt, wäre sie nicht so dumm, ihren Job als Lehrerin mit einer Straftat zu gefährden. Ihr Problem: Die Videoüberwachung zeigte, wie sie die Kamera nahm, versteckte und ohne zu bezahlen hinausging, bis der Ladendetektiv sie aufforderte, zur Kasse zu gehen.

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