Weil er keine Beweise beibringen konnte: Frau belästigt Detektiv

Wenn Detektive einen Auftrag annehmen, lautet die oberste Prämisse zweifelsohne, den Fall erfolgreich abzuschließen und den Mandanten die nötigen Beweise oder Informationen zu liefern. Doch das funktioniert nicht immer. Bei einer entsprechend heiklen Ausgangslage ist es durchaus denkbar, dass der Ermittler nicht die gewünschten Ergebnisse präsentieren kann, sondern mit leeren Händen Bericht erstatten muss. Was man sich daraufhin nicht gefallen lassen sollte, sind Beschimpfungen und Belästigungen vonseiten der Klienten. In der Schweiz wurde eine Frau deswegen zu einer Geldstrafe von 150 Franken verurteilt.

Die Lehrerin hatte den Privatdetektiv damit beauftragt, gegen Bekannte und Verwandte zu ermitteln. Sie sollen die heute 37-jährige bis ins Erwachsenenalter hinein sexuell misshandelt haben. Eine Strafanzeige blieb ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen fand seinerzeit keine Beweise für die Vorwürfe und stellte das Verfahren ein. Jetzt sollte der Ermittler die nötigen Fakten liefern, um den Fall erneut aufrollen zu können. Doch auch der Profi scheiterte an dieser Aufgabe. Seine Recherchen und Observationen erbrachten keine neuen Erkenntnisse. Niemand habe mit ihm sprechen wollen. Stattdessen sei der „Deckmantel der Familie“ ausgebreitet und geschwiegen worden.

Der Versuch, der Lehrerin klarzumachen, dass sie kaum Chancen habe, einen ihrer Peiniger erfolgreich anzuzeigen, endete für den Privatdetektiv im Fiasko. Wochenlang erhielt er Kurznachrichten und Anrufe von der Frau. Sie warf ihm vor, mit den anderen unter einer Decke zu stecken und erklärte vor Gericht, sie habe von dem Ermittler eine beleidigende SMS erhalten. Man habe sie provoziert, damit sie in den „offenen Hammer renne“. Die 37-jährige, die schon mehrmals in ähnlichen Fällen verurteilt worden war, befindet sich inzwischen in psychiatrischer Behandlung. Sie und der Detektiv stimmten dem Vergleich des Gerichts zu.

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