Abhören

Das Abhören von Telefonaten, Gesprächen und Räumen zählt sicher zu den bekanntesten Möglichkeiten und Arbeitsweisen, um nachrichtendienstliche oder polizeilich relevante Informationen zu beschaffen. Kamen zu diesem Zweck früher vor allem spezielle elektronische Geräte, die so genannten Wanzen, zum Einsatz, hat sich in der modernen Informationsgesellschaft die technische Umsetzung des Abhörvorganges inzwischen stark verändert.

Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff Abhören die Überwachung der Telekommunikation, was in verschiedenen Gesetzen durch die Bundesregierung geregelt wird, wie zum Beispiel dem Artikel 10-Gesetz oder der Strafprozessordnung (StPO). Umgangssprachlich umfasst der Begriff jede Tätigkeit, die dem Mithören fremder Gespräche dient, mit dem Hintergrund, bestimmte Informationen über Personen oder Handlungen zu gewinnen. Die Überwachung von Gesprächen bzw. der Telekommunikation, ohne das Vorliegen einer ernst zu nehmenden Bedrohung, verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze.


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