Ehebruch

Der Verdacht, die Ehefrau habe einen Geliebten oder der Ehemann vergnüge sich während der Überstunden oder bei Konferenzen mit der Sekretärin, gehört zu den typischen Fällen, in denen eine Detektei kontaktiert wird. Allerdings machen Aufträge, bei denen es um Ehebruch geht, nur einen Bruchteil der Arbeit von Detektiven aus. Sie treten gehäuft in der Weihnachtszeit auf. Wenn Betriebsfeste und andere Feiern anstehen, die nicht selten feuchtfröhlich enden, vermuten Ehepartner öfter, dass fremdgegangen wird. Je konkreter der Verdacht ist, desto einfach ist es für die Ermittler, Beweise für die Schuld oder Unschuld des Gatten bzw. Gattin zu erbringen. Die betreffende Person wird observiert und nach Möglichkeit in flagranti erwischt. Fotos und/oder Videos belegen den Fehlbetritt. Schöner ist es natürlich, wenn kein Ehebruch nachgewiesen werden kann und der Detektiv die gute Nachricht überbringen kann.

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