Unerlaubte Nebentätigkeit

Wenn im Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten ausdrücklich untersagt werden und der Arbeitgeber nicht bereit ist, einer Ausnahme zuzustimmen, sollte man sich tunlichst daran halten. Anders als weithin angenommen, ist es kein Kavaliersdelikt, die vertraglichen Vorschriften zu umgehen, sondern strafbar und wird von vielen Unternehmen inzwischen entsprechend geahndet. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung.

Werden Nebentätigkeiten nicht gestattet, hat das in der Regel vielschichtige Gründe: Viele Firmen befürchten, dass die Angestellten übermüdet zur Arbeit erscheinen, dadurch das Unfallrisiko steigt und nicht die gewünschte Leistung erbracht wird. Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht, kann das Unternehmen eine Detektei damit beauftragen, den Verstoß nachzuweisen und die nötigen Beweise für eine Abmahnung zu liefern. Das gilt insbesondere, wenn der Zweitjob trotz Krankmeldung fortgeführt wird.


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