Spesenmissbrauch
Unternehmen mit vielen Außendienstmitarbeitern sind auf den korrekten und lückenlosen Nachweis von Reiseberichten, Kilometerabrechnungen und Bewirtungsbelegen angewiesen. Allerdings scheinen nicht wenige Arbeitnehmer diese Praxis sehr nachlässig zu handhaben und sehen in dem einen oder anderen aufgeschlagenen Kilometer ein Kavaliersdelikt. Dem Unternehmen selbst entsteht dadurch aber ein ernst zu nehmender wirtschaftlicher Schaden, der sich durchaus im Jahresabschluss bemerkbar machen kann.
Bei einem Spesenmissbrauch handelt es sich um einen verhaltensbedingten Arbeitsvertragsverstoß und dieser wird als fristloser Kündigungsgrund anerkannt. Um verdächtigen Mitarbeitern das Vergehen nachweisen zu können, überwachen Detektive die Zielperson und dokumentieren das Verhalten, um gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten. Unternehmen sollten ihrerseits immer darauf achten, dass klare Richtlinien zur Spesenabrechnung formuliert werden.