Unterhaltsermittlungen

Trennungen enden selten mit einem glatten Schnitt, sondern reißen häufig tiefe Kluften. Besonders beim Unterhalt scheiden sich die Geister. Entweder es wird über die Höhe der monatlichen Zahlung gestritten, es fließt gar kein Geld oder vorgetäuscht, nicht in der Lage zu sein, den Verpflichtungen aus eigener Kraft nachzukommen. Teilweise verschwindet der Partner bzw. die Partnerin auch ganz von der Bildfläche, um nicht zahlen zu müssen. In Fällen, bei denen der Aufenthaltsort oder aber die tatsächliche finanzielle Situation ermittelt werden soll, leisten Detektive wertvolle Hilfe.Im Rahmen der Unterhaltsermittlungen wird die aktuelle Adresse recherchiert, bei welchem Arbeitgeber der Ex-Partner angestellt ist und in welchen Verhältnissen er lebt. Stellt sich dabei heraus, dass ein Einkommen verschwiegen wird oder genug Kapital vorhanden ist, reichen die Beweise der Detektei für ein Verfahren. Die Kosten für die Unterhaltsermittlungen trägt laut Oberlandesgericht Schleswig (AZ: 15 WF 218/91) der Ex-Partner, wenn er für schuldig befunden wird.


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